Sahra Wagenknecht

2025 - 2 - 14

Sahra Wagenknecht & die ARD: Ein Juristen-Theater der besonderen Art!

ARD Wahlarena - Bundestagswahl 2025 - Gerichtsurteil - Politik - Sahra Wagenknecht

Wagenknecht bleibt draußen! Das OVG entscheidet, dass die ARD keine Pflicht zur Einladung hat. Ein Gerichtsurteil, das Wellen schlägt!

Sahra Wagenknecht, die charismatische Spitzenkandidatin des Bündnisses für Solidarität und Frieden (BSW), bekommt in der politischen Arena einige metaphorische Stürme um die Ohren. Ihr Wunsch, an der beliebten ARD-Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" teilzunehmen, wurde nun sanktioniert - und das durch den Beschluss des NRW-Oberverwaltungsgerichts, das grünes Licht für die ARD gegeben hat, sie nicht einzuladen. Doch warum bleibt sie von der Show ausgeschlossen? Das Gericht argumentierte, dass lediglich diejenigen Personen, die mindestens zehn Prozent der Umfragen erreichen, zur Teilnahme eingeladen werden müssen. Ganz nach dem Motto: Wer im Wettbewerb nicht mithalten kann, bleibt auch bei den Medien draußen!

Währenddessen zieht sich die Diskussion um Chancengleichheit durch die politische Landschaft. Das Bündnis von Wagenknecht fühlt sich durch diese Regelung benachteiligt und sieht in ihr eine Verletzung seiner Rechte auf Gleichbehandlung. Doch hier scheinen die rechtlichen Rahmenbedingungen klar zu sein. Einen weiteren Versuch, die Entscheidung anzufechten, könnte die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde darstellen, doch das wird aller Wahrscheinlichkeit nach ein weiterer stürmischer Wind in einem bereits unruhigen politischen Meer sein.

Interessanterweise schaut nicht nur Wagenknecht in die Röhre. Auch Christian Lindner, der Bundesminister der Finanzen, hat sich rumgesprochen, dass er gerne mehr Sendezeit im ZDF hätte, aber einen Auftritt bei "Markus Lanz" ablehnt. Währenddessen fragt sich der Zuschauer: Ist das politische Showgeschäft nun ein bisschen wie ein Kiddy-Park, in dem nur die stärksten Kinder auf die Attraktionen dürfen? Oder ist das alles nur ein raffinierter Plan, um das Publikum im Dunkeln zu lassen?

Zusammengefasst ist die ARD-Wahlarena, oder ist es eher der ARD-Zirkus, ein Thema, das nicht nur Sahra Wagenknecht, sondern auch viele Zuschauer beschäftigt. Wird die Zuschauerschaft bald zwischen den Stühlen der politischen Stars sitzen oder verliert die Sendung schnell an Relevanz?

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Sahra Wagenknecht hat kein Recht auf ARD-Sendungsteilnahme (DiePresse.com)

Das BSW wollte gerichtlich durchsetzen, dass Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht in die „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ in die ARD eingeladen wird.

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Sahra Wagenknecht bleibt von ARD-Sendung "Wahlarena ... (derStandard.de)

Messlatte für Einladung von zehn Prozent in den Umfragen rechtens - Bündnis Sahra Wagenknecht sah dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt.

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Gericht: ARD-"Wahlarena" ohne Sahra Wagenknecht zulässig (Horizont.net)

In der ersten Instanz hatte das Bündnis Sahra Wagenknecht keinen Erfolg. Und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht gibt dem Westdeutschen Rundfunk recht.

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OVG bestätigt: Wagenknecht nicht in der ARD-'Wahlarena' (Legal Tribune Online)

Das OVG in NRW hat es nun besiegelt: BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht musste nicht zur populären ARD-Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" ...

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Gericht: ARD-"Wahlarena" ohne Sahra Wagenknecht zulässig (Digitalfernsehen.de)

Das NRW-OVG gibt dem WDR recht, der Sahra Wagenknecht von der ARD-"Wahlarena" ausschließt. Möglich ist noch eine Verfassungsbeschwerde.

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OVG: BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von ARD ... (STERN.de)

Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. Ein entsprechender Beschluss ...

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ARD muss Sahra Wagenknecht nicht in "Wahlarena" einladen ... (DWDL.de)

Christian Lindner wäre gerne mehr im ZDF zu sehen, will aber nicht zu "Markus Lanz", und Robert Habeck würde gerne mit Olaf Scholz und Friedrich Merz ...

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BSW: ARD-„Wahlarena“ ohne Sahra Wagenknecht zulässig (RND)

In der ersten Instanz hatte das Bündnis Sahra Wagenknecht keinen Erfolg. Und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht gibt dem Westdeutschen Rundfunk recht.

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Umfragewerte entscheidend: OVG erklärt ARD-„Wahlarena“ ohne ... (Tagesspiegel)

In der ersten Instanz hatte das Bündnis Sahra Wagenknecht keinen Erfolg. Und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht gibt dem Westdeutschen Rundfunk recht.

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Sahra Wagenknecht bleibt von ARD-Sendung "Wahlarena ... (derStandard.at)

Die Messlatte für die Einladung von zehn Prozent in den Umfragen ist rechtens. Das BSW sah dadurch das Recht auf Chancengleichheit verletzt.

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