Breivik kämpft um vorzeitige Haftentlassung und sorgt damit für Aufregung. Was steckt hinter den neuen Plänen?
Anders Behring Breivik, der norwegische Massenmörder, steht erneut vor Gericht und sorgt damit für Schlagzeilen. Nach den schrecklichen Anschlägen auf Utøya und in Oslo im Jahr 2011, bei denen 77 Menschen ermordet wurden, hat niemand in der norwegischen Nachkriegsgeschichte so viele und so grausame Verbrechen begangen. Trotz dieser dunklen Taten kämpft der 45-Jährige nun um eine vorzeitige Freilassung aus der Haft. Es ist sein zweiter Versuch, seine Strafe zu mildern, und er versucht auch, den norwegischen Staat zu verklagen, um bessere Haftbedingungen zu erreichen.
Das Gericht wird sich erneut mit den Argumenten auseinandersetzen, die Breivik vorbringt, um seine vorzeitige Entlassung zu rechtfertigen. In der Vergangenheit hat er bereits darüber geklagt, dass seine Haftbedingungen „inhuman“ seien und gegen die Menschenrechte verstießen. Dies hat nicht nur in Norwegen, sondern auch international für große Diskussionen gesorgt. Die Frage, ob ein Massenmörder menschliche Bedingungen verdient, spaltet die Gesellschaft und stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand.
Besonders bemerkenswert ist Breiviks Auftritt im Gerichtssaal, bei dem er mit einem „Z“ auf dem rasierten Kopf erschien. Zieht er damit eine Verbindung zu rechtsextremen Bewegungen, die in der letzten Zeit an Auftrieb gewinnen? Die Symbolik seines Auftretens könnte darauf hinweisen, dass er noch immer fest an seinen Ideologien festhält und sich nicht von seiner Vergangenheit verabschiedet hat. Dies führt zu der Frage, inwiefern eine Freiheit für jemanden, der solche Taten begangen hat, die Gesellschaft gefährden könnte.
Zusätzlich zur Diskussion um seine Haftentlassung kämpfen zahlreiche Organisationen gegen Möglichkeiten der Rehabilitierung von Verbrechern wie Breivik, da sie die enormen emotionalen und psychologischen Schäden, die seine Taten hinterlassen haben, nicht ignorieren können. Wenn Breivik tatsächlich entlassen wird, könnte das einen schrecklichen Präzedenzfall schaffen und die Gesellschaft vor unerwartete Herausforderungen stellen.
Fakt 1: Breivik wurde in Norwegen zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt, die aber theoretisch unbegrenzt verlängert werden können, sollte er als Gefahr für die Gesellschaft angesehen werden. Fakt 2: Die Anschläge von 2011 sind in der norwegischen Geschichte ein Wendepunkt, der das öffentliche Sicherheitsdenken sowie die politischen Diskussionen über Extremismus revolutioniert hat. Inwiefern wird sich die Gesellschaft weiter mit dem Thema auseinandersetzen?
Niemand hat in der norwegischen Nachkriegsgeschichte so schwere Verbrechen begangen wie der Utøya-Attentäter. Nun will Breivik vorzeitig frei kommen.
Niemand in der norwegischen Nachkriegsgeschichte hat schwerere Verbrechen begangen als Breivik. Nun will der 45-Jährige vorzeitig aus der Haft entlassen ...
Utøya-Attentäter Anders Behring Breivik wurde wegen Mordes an 77 Menschen verurteilt. Nun kämpft er vor Gericht um eine frühzeitige Haftentlassung.
Es ist sein zweiter Versuch, auf Bewährung freizukommen. Er will auch den norwegischen Staat klagen, um bessere Haftbedingungen zu erreichen.
Kein anderer Mensch hat in der norwegischen Nachkriegsgeschichte so schwere Verbrechen begangen wie der Utøya-Attentäter Anders Behring Breivik.
Anders Behring Breivik lässt zum zweiten Mal von einem norwegischen Gericht prüfen, ob er vorzeitig unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen werden kann.
Der verurteilte Massenmörder Anders Behring Breivik lässt zum zweiten Mal von einem norwegischen Gericht prüfen, ob er vorzeitig unter Auflagen aus ...
Rechtsterrorist Anders Behring Breivik will 13 Jahre nach den Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya freigelassen werden. News im Blog.
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Der norwegische Massenmörder Anders Breivik, der im Jahr 2011 auf einer Ferieninsel 69 Jugendliche erschossen hat, bemüht sich einmal mehr um eine ...
Zum wiederholten Mal hat der norwegische Terrorist Anders Breivik eine Entlassung auf Bewährung beantragt. Vor Gericht erschien er mit einem rasierten „Z“.
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