Wenn Sie eine bessere Idee für eine effektive Aktionsform haben, bin ich gern dabei“: Im Gerichtssaal mit einer Aktivistin, die keine...
„Das führte zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in Form eines Rückstaus.“ Für jede Aktion die gleichen Behördensätze. „Nicht ganz unerhebliche Zeit“ kostete das Von-der-Straße-Tragen. „Am Tattag beteiligte sie sich an einer Blockade der Ausfahrt der Bundesautobahn 100“, liest der Staatsanwalt leiernd vor.
Nächste Woche müssen sich erstmals in Österreich Aktivisten der "Letzten Generation" für eine Klebe-Aktion vor Gericht verantworten.
"Mir liegen unsere Demokratie, der Erhalt des sozialen Friedens und unser Rechtsstaat am Herzen. Immerhin hat selbst der Nationalrat 2019 den "Klimanotstand" ausgerufen, in Deutschland wurden Aktivisten in ähnlich gelagerten Fällen zudem freigesprochen. "Dieser ist mitten in der Klimakatastrophe ohne ausreichende Maßnahmen der Regierung zur Abmilderung ganz klar gegeben. Der Prozess geht ab 8 Uhr im Verwaltungsgericht Linz, Volksgartenstraße 14, Verhandlungssaal 6 über die Bühne. Deshalb sei ziviler Widerstand notwendig, so die Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt. Allerdings nicht für jene, die die Protestierenden attackierten, sondern für die Aktivisten selbst.
Drei Teenager bedrohten, erpressten und schlugen im November einen Mitschüler. Alles, um an Geld zu kommen. Nun kam es zum Prozess in Feldkirch.
Sollten wir uns in dieser Konstellation nochmals sehen, garantiere ich Ihnen, dass es für Sie ungemütlich wird.“ So erpresst man auch beim Opfer die Herausgabe des Pin Codes für die Bankomatkarte, hebt Geld ab und kauft ein. Einer der drei Angeklagten aus dem Raum Dornbirn hat schon eine Vorstrafe, den anderen beiden steht die erste Verurteilung bevor.
Nach den Klimaprotesten in Linz stehen in der kommenden Woche erstmals Klimakleber der Letzten Generation vor einem österreichischen Gericht.
So klebten sich die Anhänger der "Letzten Generation" in der Früh des 21. Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in Höhe "von mehreren Hundert Euro", so die Aktivisten. Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) verhandelt die Beschwerden von vier Aktivisten, die von der oö.
Mit einem Trick soll sich ein Lkw-Fahrer vier Euro beim Einkaufen erspart haben. (K)eine Lappalie? Nun musste der Mann sogar vor Gericht.
Sie habe genau gesehen, wie er das Pickerl vom Brot auf den Käse verfrachtet habe, so die Frau. Er habe ein 50-Prozent-Rabattpickerl von einem Laib Brot abgezogen und auf einen Hirtenkäse umgeklebt. Ein 37-jähriger Lkw-Fahrer musste nun wegen nur vier Euro vor das Bezirksgericht Graz-West: Eine Ladendetektivin erwischte den Mann in einem Grazer Lebensmittelhändler angeblich auf frischer Tat.
So hat Prigoschin laut EU unter anderem das Unternehmen Konkord gegründet, das nach der Annexion der Krim und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland ...
Zudem darf der 61-Jährige nicht mehr in die EU einreisen. Zudem wird ihm vorgeworfen, von russischen Entscheidungsträgern profitiert zu haben, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind. In der Ukraine ist Prigoschins Privatarmee berüchtigt, weil für sie auch verurteilte Mörder und andere Strafgefangene rekrutiert wurden und sie ohne Rücksicht auf Verluste vorzugehen scheint.
Betrug, Einbruchsdiebstahl, räuberischer Diebstahl, am schwersten wiegt der Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung, wofür bis zu fünf Jahre ...
Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen. Weiters wurde dem 18-Jährigen ein Betrug im Drogenmilieu vorgeworfen. Betrug, Einbruchsdiebstahl, räuberischer Diebstahl, am schwersten wiegt der Vorwurf der absichtlich schweren Körperverletzung, wofür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen könnten: am Dienstag musste sich ein 18-Jähriger vor Gericht in Wels verantworten.
Das Landesverwaltungsgericht in Linz verhandelt die Beschwerden von vier Mitgliedern der „Letzten Generation". Sie erhielten eine Geldstrafe, ...
Dafür erhielten vier Personen von der Polizei Verwaltungsstrafen in Höhe "von mehreren Hundert Euro", so die Aktivistinnen und Aktivisten. So klebten sich die Anhänger der "Letzten Generation" in der Früh des 21. Sie erhielten von der oberösterreichischen Landespolizeidirektion Geldstrafen wegen "Übertretungen des Versammlungsgesetzes und/oder des Sicherheitspolizeigesetzes", nachdem sie sich im November 2022 auf der Haupt- und auf der Hafenstraße in Linz festgeklebt hatten.
Ein Fall fürs Gericht werden nun erstmals die Klebe-Klimaproteste der Letzten Generation in Österreich. Konkret geht es um Verwaltungsstrafen in der ...
Dagegen legten sie Beschwerde beim LVwG ein, der die vier Verfahren am 15. November in Linz auf die Fahrbahn der Hauptstraße geklebt, um den Verkehr zu blockieren. Gegen die Geldstrafen legten die Protestteilnehmer Beschwerde ein.
Vier Aktivisten der "Letzten Generation" haben Beschwerde gegen ihre Geldstrafen eingelegt. Wie das ausgehen kann.
WIEN. Dass nur ein Tortenessen geplant gewesen sei, glaubte das Gericht nicht: Ein mittlerweile 20-Jähriger ist in Wien rechtskräftig wegen terroristischer ...
Wie der 20-Jährige am Rande der heutigen Verhandlung erzählte, musste er nach der Festnahme des Jüngeren von zu Hause ausziehen. Bis Mitte Mai 2021 saß der 16-Jährige in U-Haft, ehe sich herausstellte, dass er nicht - wie ursprünglich vermutet - am Anschlag beteiligt war oder von den Terror-Plänen des Attentäters gewusst hatte. November 2020 - sohin wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag - festgenommen wurde, weil der damals 16-Jährige zunächst zu den engsten zwölf Kontaktpersonen des Attentäters gerechnet wurde, zum Teil dieselben Moscheen wie dieser besucht und am internationalen Islamistentreffen in Wien im Sommer 2020 teilgenommen hatte. Auf die Frage, wie er nun zum IS stehe, erwiderte der Angeklagte: "Ich bin rausgekommen, indem ich selber recherchiert habe." Gegen den damals 17-Jährigen wurde daher ursprünglich auch wegen Verdachts der Terrorismus-Finanzierung ermittelt, zumal er auch von anderen IS-Sympathisanten bzw. Diese bewahrheiteten sich dann insofern, als der jüngere Sohn am 3. Die Behörden in Deutschland gingen davon aus, dass Blinor S., der über soziale Medien seit längerem Kontakt zum Attentäter hatte, von dessen Anschlagsplänen wusste, zumal er im Juli 2020 an einem Islamisten-Treffen in Wien teilgenommen und bei dieser Gelegenheit in der Wohnung des Attentäters übernachtet hatte. Gesichert ist allerdings, dass sich der Angeklagte in den Whats App-Gruppen, in denen der damals 17-Jährige als IS-Propagandist tätig war, mit Personen austauschte, die direkten Kontakt zum späteren Attentäter von Wien hatten, der am 2. Wer neben dem Angeklagten an der inkriminierten Zusammenkunft von IS-Sympathisanten teilgenommen hatte, wusste die Staatsanwältin nicht. Die Staatsanwältin konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit einem Video, das er selbst mit einem seiner insgesamt vier im Zuge der Ermittlungen sichergestellten Smartphones von dieser Zusammenkunft aufgenommen hatte. mitsingen, in denen es unter anderem um das Abschneiden der Köpfe von Ungläubigen ging, wie die Staatsanwältin darlegte. Im Sommer 2019 hielt er außerdem in der Wohnung seiner Eltern in Wien-Leopoldstadt ein Treffen mit Gleichgesinnten ab, das er vor Gericht zunächst als harmloses Beisammensein anlässlich des so genannten Zuckerfestes - das islamische Fastenbrechen Eid al-Fitr im Anschluss an den Fastenmonat Ramadan - abtat: "Die Absicht war, Torte und Tiramisu zu essen."
Drei Hunde wurden einer Steirerin (69) abgenommen, zehn abgemagerte Katzen aus ihrem Gartenhaus befreit. Vor Gericht in Graz streitet sie alles ab, ...
Morgens topinformiert über die Nachrichten des Tages Die ehemalige Sonderpädagogin bleibt dabei: „Von den Katzen wusste ich nichts, und für meine Hunde habe ich alles gegeben!“ Vertagt. Vor den erschreckenden Tatsachen verschließt die Steirerin offenbar die Augen.
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen ist ein mittlerweile 20-Jähriger am Mittwoch wegen terroristischer Vereinigung zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, ...
Wie der 20-Jährige am Rande der heutigen Verhandlung erzählte, musste er nach der Festnahme des Jüngeren von zu Hause ausziehen. Bis Mitte Mai 2021 saß der 16-Jährige in U-Haft, ehe sich herausstellte, dass er nicht - wie ursprünglich vermutet - am Anschlag beteiligt war oder von den Terror-Plänen des Attentäters gewusst hatte. November 2020 - sohin wenige Stunden nach dem Terror-Anschlag - festgenommen wurde, weil der damals 16-Jährige zunächst zu den engsten zwölf Kontaktpersonen des Attentäters gerechnet wurde, zum Teil dieselben Moscheen wie dieser besucht und am internationalen Islamistentreffen in Wien im Sommer 2020 teilgenommen hatte. Auf die Frage, wie er nun zum IS stehe, erwiderte der Angeklagte: "Ich bin rausgekommen, indem ich selber recherchiert habe." Die Behörden in Deutschland gingen davon aus, dass Blinor S., der über soziale Medien seit längerem Kontakt zum Attentäter hatte, von dessen Anschlagsplänen wusste, zumal er im Juli 2020 an einem Islamisten-Treffen in Wien teilgenommen und bei dieser Gelegenheit in der Wohnung des Attentäters übernachtet hatte. Gesichert ist allerdings, dass sich der Angeklagte in den Whats App-Gruppen, in denen der damals 17-Jährige als IS-Propagandist tätig war, mit Personen austauschte, die direkten Kontakt zum späteren Attentäter von Wien hatten, der am 2. Gegen den damals 17-Jährigen wurde daher ursprünglich auch wegen Verdachts der Terrorismus-Finanzierung ermittelt, zumal er auch von anderen IS-Sympathisanten bzw. Zum IS sei er mit 16 gekommen, schilderte der Angeklagte: "Da habe ich zu partizipieren begonnen. Wer neben dem Angeklagten an der inkriminierten Zusammenkunft von IS-Sympathisanten teilgenommen hatte, wusste die Staatsanwältin nicht. Im Sommer 2019 hielt er außerdem in der Wohnung seiner Eltern in Wien-Leopoldstadt ein Treffen mit Gleichgesinnten ab, das er vor Gericht zunächst als harmloses Beisammensein anlässlich des so genannten Zuckerfestes - das islamische Fastenbrechen Eid al-Fitr im Anschluss an den Fastenmonat Ramadan - abtat: "Die Absicht war, Torte und Tiramisu zu essen." Die Staatsanwältin konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit einem Video, das er selbst mit einem seiner insgesamt vier im Zuge der Ermittlungen sichergestellten Smartphones von dieser Zusammenkunft aufgenommen hatte. mitsingen, in denen es unter anderem um das Abschneiden der Köpfe von Ungläubigen ging, wie die Staatsanwältin darlegte.
Ein Vater ging Erzieherinnen in einem Kindergarten in Garmisch-Partenkirchen verbal so dermaßen an, dass diese weinend den Raum verließen.
Die Gefahr, dass die Erzieherinnen kündigen könnten, sei zu groß. „Warum wollen Sie, dass die Kinder trotzdem in der Einrichtung bleiben?“, erkundigte sich die Richterin beim Vater. Die Richterin wies beide Parteien darauf hin, dass mit einem Urteil der Streit noch nicht beendet sein müsse, weil die unterlegene Seite in Berufung gehen könne. Mit der hatten sich die Eltern gegen die erfolgte Kündigung gerichtet. In der Sitzung am Landgericht versuchte die Richterin behutsam, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Garmisch-Partenkirchen – In einem Kindergarten in der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen herrscht dicke Luft.
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW -Dieselaffäre hält das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine ...
Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär Porsche SE In dem Verfahren mit einem zuletzt bezifferten Streitwert von rund 4,34 Milliarden Euro ist eine zentrale Frage: Hat VW die Märkte zu spät informiert? Liegt ein Musterentscheid vor, ist er für die Gerichte in allen Verfahren bindend - so sieht es das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor.
Paris Saint-Germain muss eine Entschädigung an einen ehemaligen PSG-Spieler zahlen. Es geht um Mobbing.
Erst nach Eingriff des Rechtsausschusses des französischen Verbandes LFP durfte Ben Arfa wieder am Mannschaftstraining teilnehmen. Im Anschluss daran wurde der Angreifer von den Profis getrennt und vor dem Trainingslager im Juli 2017 gänzlich aussortiert. Er meinte laut L´Èquipe, „dass es schwierig ist, den Präsidenten zu erreichen, um über seine sportliche Situation zu sprechen.“
Ein mittlerweile 20-Jähriger ist heute am Wiener Landesgericht rechtskräftig wegen terroristischer Vereinigung zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden.
Damals habe ich gedacht, es ist richtig.“ Auf die Frage, wie er nun zum IS stehe, erwiderte der Angeklagte: „Ich bin rausgekommen, indem ich selber recherchiert habe.“ Die internationalen Kontakte des Angeklagten und Finanzielles kamen in der Verhandlung nicht zur Sprache, da sie nicht Gegenstand der Anklage waren. Gesichert ist allerdings, dass sich der Angeklagte in den WhatsApp-Gruppen, in denen der damals 17-Jährige als IS-Propagandist tätig war, mit Personen austauschte, die direkten Kontakt zum späteren Attentäter von Wien hatten, der am 2. Gegen den damals 17-Jährigen wurde daher ursprünglich auch wegen des Verdachts der Terrorismusfinanzierung ermittelt, zumal er auch von anderen IS-Sympathisanten bzw. mitsingen, in denen es unter anderem um das Abschneiden der Köpfe von Ungläubigen ging, wie die Staatsanwältin darlegte. Die Staatsanwältin konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit einem Video, das er selbst mit einem seiner insgesamt vier im Zuge der Ermittlungen sichergestellten Smartphones von dieser Zusammenkunft aufgenommen hatte.
Zwei 19-jährige Schülerinnen müssen sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen zweifachen versuchten Mordes verantworten.
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Über ein Jahr nach den Messerattacken im Februar 2022 müssen sich nun die zwei 19-jährigen Frauen vor dem Landesgericht für ihre Taten verantworten.
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Am Grazer Straflandesgericht müssen sich ab Donnerstag zwei Schülerinnen wegen dreifachen Mordversuchs verantworten: Im Februar des Vorjahres sollen die ...
Bei den Einvernahmen schoben sie sich gegenseitig die Schuld zu und leugneten die eigenen Taten. Zunächst legten sie im Gang eines Wohnhauses ein Feuer, unmittelbar danach griffen die Freundinnen kurz hintereinander drei Männer mit einem Messer an – mehr dazu in Februar, kurz nach Mitternacht, waren die beiden Frauen in der Grazer Innenstadt unterwegs.
Zwei 19-jährige Schülerinnen haben sich am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen mehrfachen versuchten Mordes verantworten müssen.
Die Richterin deutete auf die "klaffenden Fleischwunden" am Hals und auf der Stirn des Mannes. Außerdem hat die Angeklagte, sie gab sich vor Gericht zurückhaltend und höflich, schon 2020 einem Beamten gedroht: "Ich stech' dich ab." Unter dem Druck der Befragung brach die Beschuldigte schließlich in Tränen aus: Sie habe nun mal viele Drogen an dem Abend genommen und "ich kann mich an vieles nicht erinnern, es tut mir leid." "Die Opfer haben sich effektiv gewehrt", so Wagner im Eröffnungsplädoyer. Dass es dreimal Zufall gewesen sein soll, weshalb niemand schwer verletzt wurde, bezweifelte er auch: "Es fehlte an der Ernsthaftigkeit", war er überzeugt. "Beide haben nicht mehr gewusst, was sie tun", so die Verteidigerin. Die 19-Jährige gab zu, dass sie die Männer festgehalten habe, sie sei aber selbst schockiert gewesen, als ihre Freundin zustach. "Dass das alles relativ glimpflich ausgegangen ist, ist Zufall", war die Anklägerin überzeugt. Die Männer hätten großteils nur "Kratzer" erlitten. Ihre Mandantin habe sich "alles mögliche" eingeworfen. Einer der beiden erlitt 13 Stich- und Schnittverletzungen in Brust-, Rücken- und Kopfbereich, die Verteidigung sah in den Angriffen unter keinen Umständen Mordversuche. Die damals gerade erst 18 Jahre alten Schülerinnen sollen in der Nacht auf den 19.
Immer wieder beschäftigen sich deutsche Richter auch mit Mietergärten. Denn ob Rasen mähen, Unkraut jäten oder Laub fegen - wer einen Garten nutzt, ...
[Köln](https://www.focus.de/regional/koeln/) (Az.: 1 S 119/09). „Sofern mietvertraglich der Mieter die Gartenpflege im Allgemeinen übernehmen muss, umfasst dies nach der gängigen Rechtsprechung grundsätzlich nur einfache Pflegearbeiten“, sagt [Stephan Glaser, Fachanwalt für Mietrecht](https://www.youtube.com/watch?v=sELIVvbPCDY&t=84s). Nur die laufenden, regelmäßig wiederkehrenden Kostenpositionen können auf die Mieter umgelegt werden. Ist dort geregelt, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt, muss er dies auch tun. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Stehen im Mietvertrag konkrete Aufgaben, die zu erledigen sind, dann müssen diese auch vom Mieter umgesetzt werden. [Wohnungen](https://kleinanzeige.focus.de/immobilien/) über einen eigenen Garten verfügen. So kann es passieren, dass aus dem [englischen](https://www.focus.de/orte/england/) Rasen, der zu Beginn des Mietverhältnisses angelegt wurde, im Laufe der Mietzeit eine Wiese mit Klee und Unkraut wird. Nicht enthalten sind dabei in der Regel das Zurückschneiden von meterhohen Hecken, größeren Sträuchern oder das Entfernen morscher Baumstämme. Aufgaben, die Mieter dann übernehmen müssen, sind Rasenmähen, Unkraut zupfen, das Laubharken, das Umgraben von Beeten und das Zurückschneiden von kleinen Sträuchern, Büschen oder Hecken. Nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az.: 11 S 81/01) sind damit jedoch nicht die Kosten für Gartengeräte gemeint. Immer wieder beschäftigen sich deutsche Richter auch mit Mietergärten. Denn ein grünes Paradies aus Rasen, Blumen, Bäumen und Pflanzen bietet Erholung.
Seit über acht Jahren möchten die Stadtwerke eine Wasserkraftanlage am Stadtbach beim Feyerabendanwesen errichten. Doch das Wasserrad dreht sich noch immer ...
Bei einer möglichen Entscheidung stützt sich das Landratsamt auf die Empfehlungen des Wasserwirtschaftsamtes, der Fachbehörde. Der Ingenieur ist von den Stadtwerken mit der Planung der Anlage beauftragt worden. Er erkenne ein gewisses System, wonach die Behörde kleinere Wasserkraftanlagen in der Region zu verhindern versuche. Die Behörde versuche mit „an den Haaren herbeigezogenen Argumenten“, das Vorhaben zu torpedieren, so Müller. Die Vorgaben seiner Behörde seien einfach noch nicht umgesetzt worden. Deshalb üben die Stadtwerke scharfe Kritik am Wasserwirtschaftsamt und erwägen den Gang vors Gericht.
Nach einer Klage von Prinz Harry gegen den Verlag der britischen Zeitung „Mirror“ wegen illegalen Abhörens von Telefongesprächen kommt es zum ...
Morgens topinformiert über die Nachrichten des Tages Der Herzog von Sussex sei sein einziger Zeuge, sagte David Sherborne als Vertreter der Klägerseite. Harry hat der britischen Boulevardpresse wiederholt schwere Vorwürfe gemacht, zuletzt in seiner Autobiografie „Reserve“.
Prinz Harry steht bald vor Gericht. Seine Klage gegen den britischen „Mirror“-Verlag wird im kommenden Mai in London verhandelt.
Zumindest für den Prozessauftakt gegen den „Mirror“-Verlag wird Harry sicher gerne die Reise nach England auf sich nehmen, um für seine Rechte zu kämpfen. Zu den prominenten Klägern gegen den „Mirror“-Verlag zählen unter anderen der Schauspieler Michael Turner und die „Coronation Street“-Darstellerin Nikki Sanderson. Aber Prinz Harry ist nicht die einzige bekannte Persönlichkeit, die sich gegen den „Mirror“-Verlag stellt. [Herzogin Meghan](https://adelswelt.de/herzogin-meghan/), und Söhnchen [Archie](https://adelswelt.de/archie-harrison/) flüchtete der Royal in die USA, um der britischen Presse zu entfliehen. [Wie kürzlich bekannt wurde, haben der Herzog und die Herzogin von Sussex inzwischen eine Einladung erhalten](https://adelswelt.de/koenig-charles-laedt-meghan-harry-zur-kroenung-ein-alles-taktik/). Es ist nicht das erste Mal, dass die Nummer fünf der britischen Thronfolge gegen die britische Boulevard-Presse vorgeht.
Das Verhältnis zwischen dem britischen Königshaus und der Presse ist eine nicht endende Hassliebe. Zumindest einer hat nun aber genug: Die Klage von Prinz ...
März soll seine Klage gegen den Verlag der „Mail On Sunday“ verhandelt werden. Nach einer Klage von Prinz Harry gegen den Verlag der britischen Zeitung „Mirror“ wegen illegalen Abhörens von Telefongesprächen kommt es zum Prozess. Der 38-Jährige wirft dem Verlag Mirror Group Newspapers (MGN) vor, zwischen 1996 und 2010 knapp 150 Artikel mit Informationen veröffentlicht zu haben, die auf ungesetzliche Weise erlangt wurden.
Sie hatten Alkohol und Drogen intus und attackierten drei Männer mitten in Graz mit einem Messer. Ein Opfer erlitt 13 Stich- und Schnittverletzungen! ...
Im dritten Fall gestand die 19-Jährige, den Kopf des 17-Jährigen mit der einen Hand gehalten und mit der anderen gegen seinen Schädel gestochen zu haben. Der Prozess wird am Freitag mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt. Ich will die Wahrheit sagen und nichts leugnen.“ Der Abend damals sei wenige Tage vor einem geplanten längeren Therapieaufenthalt gewesen, da sie eine „Ritzerin“ sei und suizidale Gedanken hatte. Dass das Ganze wohl nicht so harmlos war, wie die Verteidigung vorbrachte, zeigten Fotos jenes Opfers, das 13 Stiche erlitten hatte. Sie gab zu, dass sie die Männer festgehalten habe, sie sei aber selbst schockiert gewesen, als ihre Freundin zustach. Ich wollte nicht, dass das passiert,“ sagte die 19-jährige Erstangeklagte. Ähnlich sah es auch Bernhard Lehofer, der Verteidiger der zweiten Angeklagten. Laut Verteidigerin Christine Lanschützer geht es im Prozess um die Frage der Zurechnungsfähigkeit. Laut Staatsanwältin Reingard Wagner geht es dreimal um Mordversuch, wobei die einschlägig vorbestrafte Erstangeklagte teilweise „nur“ einen Beitrag geleistet haben soll. Februar 2022 sollen sie in der Grazer Innenstadt innerhalb von eineinhalb Stunden zwei Männer sowie einen 17-jährigen Jugendlichen, zwischen denen keine Verbindung bestand, attackiert haben. In der Nacht auf den 19. Sie hatten Alkohol und Drogen intus und attackierten drei Männer mitten in Graz mit einem Messer.