Der VKI erklärte, mit dem Urteil falle die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg.
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Laut dem Handelsgericht Wien war eine Preisanpassung im Mai 2022 unzulässig. Der Stromkonzern wird gegen das Urteil berufen, eine endgültige Entscheidung ...
Die Preiserhöhung vom teilstaatlichen Stromkonzern Verbund im Mai 2022 war unzulässig. Zu diesem Ergebnis kam das Handelsgericht Wien (HG).
Es gibt daher keine sachgerechte Grundlage, warum der Verbund die Börsenpreise als Maßstab für eine – vermeintliche – Wertsicherung heranziehen können sollte. Die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt würde dadurch nicht beibehalten werden und sei daher unzulässig. Deswegen sei die Klausel "überraschend und nachteilig" für die Kundinnen und Kunden. Die auf Basis der Preiserhöhung verrechneten Entgelte seien daher - nach Ansicht des VKI - im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Preiserhöhung des Verbunds geklagt. Die Preisanpassungsklausel trug die Überschrift "Wertsicherung Arbeitspreis".
Die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 ist vom Handelsgericht Wien aufgehoben worden. Die Klausel zur Anpassung des…
Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Erhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, sei im Falle des Verbund nicht geeignet, die Proportionalität zwischen Leistung und Entgelt zu wahren und daher unzulässig. Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die sich auf den börsenpreisabhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) bezieht. [>>> Nach Dürre im Sommer: Verbund-Chef Strugl: "Entwarnung zu geben wäre verfrüht".](https://industriemagazin.at/news/verbund-chef-strugl-entwarnung-zu-geben-waere-verfrueht/) Auf 23,9 Cent netto pro Kilowattstunde (kWh) steigt dann der Arbeitspreis für Bestandskunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment. Der VKI erklärte, dass mit dem Urteil die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weggefallen sei. [Verbund](https://industriemagazin.at/thema/verbund/) vom Mai 2022 ist vom Handelsgericht Wien aufgehoben worden.
Wien. Der VKI hat die Verbund AG wegen einer Preisänderungsklausel geklagt und nun vor dem Handelsgericht Wien gewonnen (nicht rechtskräftig): Strombörsen.
Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, sei beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig. Der VKI habe daher die Klausel umfassend geprüft und sei dabei zur Ansicht gelangt, dass es wesentliche rechtliche Argumente gegen eine Zulässigkeit der vom Verbund verwendeten Anpassungsklausel für Strompreise gibt. Kund*innen eines Unternehmens, das ihnen gegenüber sowohl als Stromerzeuger als auch als Versorger auftritt, erwarten nicht, dass der Arbeitspreis anhand eines Index geändert wird, der den Großhandelspreis für die nächsten Monate prognostiziert. Auf Grundlage dieser Klausel hat der Verbund am 01.05.2022 die Preise zahlreicher Verträge in Österreich angepasst. Die [Verbund AG](https://www.verbund.com/) will gegen die Entscheidung berufen. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt.
WIEN. Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Der Verbund ergreift ...
Eine Klausel, die den ÖSPI als Berechnungsgrundlage für Preiserhöhungen des Arbeitspreises heranzieht, sei beim Verbund nicht sachgerecht, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Leistung und Entgelt beizubehalten und somit unzulässig. Für März hat der Verbund erneut eine Preiserhöhung angekündigt. Beim Strom berief sich der Verbund auf eine Klausel, die auf den vom Börsenkurs abhängigen Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) Bezug nahm. Nach Ansicht des VKI sind die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrags zurückzuerstatten. Der Verbund ergreift Rechtsmittel und erhöht im März erneut. Das Handelsgericht Wien hat in erster Instanz die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt.
Das Handelsgericht Wien erklärt eine Preiserhöhung von Mai 2022 für rechtswidrig, der Konzern will berufen.
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Verbund-Preiserhöhungen laut Gerichtsurteil ungerechtfertigt – statt dagegen Rechtsmittel einzulegen, sollen die hohen Tarife zurückgenommen werden.
Das Gleiche gelte auch für die unverhältnismäßigen Übergewinne der EVN (Energieversorgung Niederösterreich), die von den Grünen NÖ deshalb im vergangenen November auch angezeigt wurden. „Angesichts der Teuerung ist es wichtig, bei den rasanten Strompreiserhöhungen ganz genau hinzusehen“, sagt Peter Kraus. Die Eigentümer müssen entsprechend auf den Verbund einwirken“, sagt Peter Kraus, Parteivorsitzender der Grünen Wien. Der Verbund soll die Strompreiserhöhung zurücknehmen und stattdessen den Menschen in Zeiten der Rekord-Inflation günstigere Tarife anbieten. Anstatt den Menschen jetzt günstigere Tarife anzubieten, will der Verbund, der sich zur Hälfte in Eigentümerschaft des Bundes und zu je einem Viertel der Stadt Wien und des Landes Niederösterreich befindet, dagegen Rechtsmittel einlegen. „Stattdessen zahlt der Verbund mit diesen Krisengewinnen auch noch hohe Manager-Boni aus.