Die Europäische Kommission hat mit Jahresbeginn einige neuartige Lebensmittel zugelassen. Mit dabei: die Hausgrille, der Getreideschimmelkäfer, ...
Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)". Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, "gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)". Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf zunächst von der Firma Cricket One Co.