Sebastian Kurz

2023 - 1 - 13

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Demnächst Entscheidung über Kurz-Anklage (ZackZack)

Die Anklage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz ist „entscheidungsreif“. In den nächsten Tagen wird entschieden, ob Kurz, seine Ex-Stellvertreterin und sein ...

Die WKStA teilt dazu den Verteidigern von Kurz, Glatz-Kremsner und Bonelli mit: „Mitgeteilt wird, dass die WKStA wegen Entscheidungsreife die Trennung des Verfahrens (…) angeordnet hat.“ Damit haben nur noch die Verteidiger von Kurz, Glatz-Kremsner und Bonelli Akteneinsicht. Die Staatsanwälte sind überzeugt: Kurz hat vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit gesagt und sich damit strafbar gemacht. Genau das ist unsere Stärke. Der Vorhabensbericht der WKStA langt jetzt bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien ein und wird abschließend im Justizministerium geprüft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Ex-Kanzler “falsche Zeugenaussage” nach § 288 des Strafgesetzbuches vor. Zur Vorbereitung der Anklagen sind die drei Verfahren am 4.

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Causa Falschaussage: Ermittlungen gegen Sebastian Kurz ... (PULS 24)

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz abgeschlossen.

Bei dem Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe, wurde in der WKStA erklärt. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Inhaltlich verlautete aus der WKStA nichts aus dem Bericht.

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Falschaussagevorwürfe: WKStA legt Vorhabensbericht zu Kurz ... (meinbezirk.at)

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den ehemaligen Bundeskanzler, Sebastian Kurz (ÖVP), im Rahmen des ...

dem Weisungsrat. Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den ehemaligen Bundeskanzler, Sebastian Kurz (ÖVP), im Rahmen des Ibizia-U-Ausschuss sind beendet und ein Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen."

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Mutmaßliche Falschaussage von Kurz: Vorhabensbericht der ... (DiePresse.com)

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag ihrer dienstvorgesetzten Behörde ihren sogenannten Vorhabensbericht zu den gegen Ex-Kanzler ...

Die WKStA hatte der Verteidigung von Kurz drei Wochen Zeit gegeben, um zu deponieren, ob weitere Teile des Hauptaktes in Kopie zum eigens angelegten „Falschaussage"-Akt in Kopie dazugenommen werden sollen. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Bei dem Vorhabensbericht geht es ausschließlich um die Falschaussage-Vorwürfe, wurde in der WKStA erklärt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Freitag ihrer dienstvorgesetzten Behörde ihren sogenannten Vorhabensbericht zu den gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz erhobenen Falschaussage-Vorwürfen übermittelt. Zuletzt hatte die WKStA aus dem umfangreichen Verfahren den Teil, der die mutmaßliche Falschaussage betrifft, herausgelöst und einen eigenen Akt angelegt. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen."

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Kurz-Anklage steht angeblich bevor: Was steckt hinter dem Gerücht? (kurier.at)

Die WKStA plant angeblich, Anklage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im U-Ausschuss zu erheben, berichtete die Krone am Freitag. Prompt ...

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Causa Kurz: Finale erster Akt (Profil.at)

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen des Verdachts der Falschaussage abgeschlossen.

Nicht Teil des nunmehrigen Vorhabensberichts sind übrigens die Vorwürfe gegen Kurz in Zusammenhang mit der „Causa Umfragen“ , in der es um den Verdacht geht, das Finanzministerium hätte Meinungsumfragen bezahlt, die der ÖVP zugute kamen. Bereits als Kurz, der damals noch Bundeskanzler war, im Mai 2021 formell von der Einleitung desVerfahrens verständigt wurde, legte die Behörde die Verdachtslage detailreich auf insgesamt 58 Seiten dar: inklusive Chat-Analyse und semantischer Überlegungen. Fällte die erste Richterin ihr Urteil noch auf Basis einer herausgearbeiteten Indizienkette und mit dem Verweis, dass Korruption eben ein „Heimlichkeitsdelikt“ sei, fehlte dem Gericht diese Mal offenbar eine „Smoking gun“ . Laut Verdachtslage soll Kurz nämlich im U-Ausschuss seine Rolle bei der Besetzung des ÖBAG-Vorstands mit Schmid und des ÖBAG-Aufsichtsrats heruntergespielt haben. Sie alle stehen im Verdacht der Falschaussage, sie alle bestreiten strafrechtliches Fehlverhalten: Kurz und sein früherer Büroleiter tätigten die umstrittenen Aussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des Nationalrats. Dabei ging es unter anderem um die Besetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands der staatlichen Beteiligungsholding ÖBAG im Jahr 2019. Zunächst prüft die mit der Fachaufsicht betraute Oberstaatsanwaltschaft (im konkreten Fall ist das jene in Innsbruck) das Vorhaben der WKStA, in weiterer Folge dann das Justizministerium, das auch den sogenannten Weisungsrat damit befasst. Nicht entlastet wurde Kurz jedenfalls durch die Aussagen von Thomas Schmid. „Wie viele Vorwürfe der WKStA“ werde sich auch dieser als falsch herausstellen. Von der jüngst angeordneten Verfahrenstrennungen ist nicht nur Kurz betroffen, sondern auch dessen ehemaliger Kabinettschef im Bundeskanzleramt sowie die frühere Casinos-Managerin Bettina Glatz-Kremsner. Konkret trennt sie jene Teil-Causa vom Gesamtkomplex ab, in der es um den Verdacht geht, der damalige Bundeskanzler Kurz habe im Juni 2020 vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt. Jänner 2023 von einer Oberstaatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) per Unterschrift abgefertigt worden ist, liegt darin, dass sie auch mehrere Namen beinhaltet.

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