Wüstenrot

2023 - 1 - 12

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Image courtesy of "Stuttgarter Nachrichten"

Nach BGH-Urteil - Wüstenrot schafft Jahresentgelte für Bausparer ab (Stuttgarter Nachrichten)

Der Bundesgerichtshof hatte die Gebühren im November für unzulässig erklärt. Kunden können in der Vergangenheit erhobene Jahresentgelte zurückfordern.

Darin heißt es, dass „Entgeltklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, in denen Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen der Verwender gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt“. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im November Jahresentgelte einer anderen Bausparkasse, der BHW, für unzulässig erklärt (Aktenzeichen: XI ZR 551/21). Schon in der damaligen Pressemitteilung fanden sich darüber hinaus aber auch allgemeine Aussagen: Durch die Erhebung eines Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags würden die Bausparer „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt“, hieß es dort etwa. [Wüstenrot](/thema/W%C3%BCstenrot) hat die Jahresentgelte für Bausparer weitgehend abgeschafft. Ihre Juristen vertreten die Auffassung, dass ihre Preisklausel rechtens sei. Anders die LBS Südwest.

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