"Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Ein 3G-Nachweis ist in dieser Situation ...
Gültig ist die neue Verordnung bis Ende Februar. Impfung und Genesung würden nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben. Dafür stelle die Maske aktuell den einzig verlässlichen Schutz dar.
Seit dem Vorjahr begleiten die sogenannten G-Regeln die Menschen durch die Pandemie. Es gab Zeiten und Bereiche, da galt 2G, anderswo reichten 3G, ...
In seiner Klinik, so Weiss, sei man in der Akutversorgung mehr mit Influenza- und RSV-Infektionen konfrontiert als mit Corona. Vor einem Jahr habe man im Zuge der Delta-Variante noch "schwere Fälle" festgestellt – dies habe sich "dramatisch geändert". Die Gesundheitsagentur Ages schätzt die aktuelle Inzidenz von Grippe und grippeartigen Erkrankungen auf Basis von repräsentativen Stichproben auf mehr als 4.300.
Ab morgen, Freitag, dürfen Mitarbeiter und Besucher wieder ohne aufrechten Immunschutz oder ungetestet Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime betreten. · Foto: ...
Jetzt wurden die Überprüfungen abgeschlossen: Die 3G-Regel für Besucher und Mitarbeiter in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bzw. Auch die laufende Kontrolle und das ständige Vorweisen von 3G-Nachweisen hätten zusätzlichen Aufwand für das Personal bedeutet, heißt es weiter. “Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen.
Bestehen bleibt die FFP2-Masken-Pflicht. Außerdem dürfen Bundesländer und Gesundheitseinrichtungen eigene Regelungen treffen.
Bis zuletzt brauchte man einen 3G-Nachweis, um in Spitäler, Pflegeheime und Co. gelangen zu können. Doch damit ist schon ab Freitag Schluss.
Die Bundesländer und Einrichtungen können in ihrem Wirkungsbereich weiterhin auch strengere Regelungen vorsehen und die 3G-Regelung oder eine Testpflicht weiterführen. Die Verpflichtung, sich über Monate hinweg laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, ist zudem vielfach eine Belastung für das Personal. "Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. Immer stärker habe sich in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Impfung und Genesung nur bedingt davor schützen, eine Corona-Infektion weiterzugeben. Die FFP2-Maskenpflicht als Schutz für Patienten und Bewohnerbleibt hingegen bestehen. Einzelnen Bundesländern und Gesundheitseinrichtungen steht es offen, die 3G-Regel oder eine Testpflicht beizubehalten.
Jetzt fällt die 3G-Regel auch in Krankenhäusern, Alters-, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Bereits am Freitag dürfen dann sowohl ...
„Nur die FFP2-Maske schützt die Patientinnen und Patienten wirksam vor den derzeit grassierenden Viruserkrankungen. In den Krankenhäusern und Pflegeheimen würden neben Corona auch etwa die Influenza oder das RS-Virus auftreten. Jetzt fällt die 3G-Regel auch in Krankenhäusern, Alters-, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher. Bundesländer und Gesundheitseinrichtungen dürfen aber eigenständige Verschärfungen ...
Zudem sei die Verpflichtung, sich über Monate laufend zu testen, um arbeiten zu dürfen, eine Belastung für das Personal. die jeweiligen Gesundheitseinrichtungen eigenständige Regelungen, bleibt ebenfalls erhalten. Aufrecht bleibt allerdings die Pflicht, beim Betreten der Gebäude eine FFP2-Maske zu tragen.