Das „ZDF Magazin Royale“ hat ein Geheimpapier des hessischen Verfassungsschutzes veröffentlicht. Die CDU sieht eine Grenze überschritten....
„Die Berichterstattung wäre unzulässig, wenn es sich um Angaben handelte, die die Funktionalität der Behörde infrage stellen“, sagte Axel Beater, Professor für Medienrecht an der Universität Greifswald, der F.A.Z. „In Berlin fordern sie Transparenz, in Hessen behindern sie die Aufklärung“, sagte Günter Rudolph, der Fraktionsvorsitzende der SPD im Landtag, der F.A.Z. Für Cornils ist es vor allem eine moralische Frage, ob der recht geringe Erkenntnisgewinn den Bruch der Geheimhaltung rechtfertige, weniger eine rechtliche. So könnten „Menschenleben gefährdet und die Arbeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig erschwert werden“. Er verweist auf die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Geheimdienstarbeit, die „nicht öffentlich geführt“ werden könne. Das als „NSU-Akten“ bekannt gewordene Gutachten ist von Mitarbeitern des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) von 2012 an verfasst worden und bewertet die Rolle der Behörde im Zusammenhang mit der Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) zwischen 2000 und 2007. Auch wenn sich daraus keine neuen Erkenntnisse ergeben würden, handele es sich um eine Form der Machtkritik, die Aufgabe von Journalisten sei. Die Unterlagen zeichneten „ein desolates Bild“ des damaligen Zustands des Verfassungsschutzes. [Böhmermann](https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/thema/jan-boehmermann) zusammen mit der Plattform „Frag den Staat“ ein 173 Seiten umfassendes PDF im Internet, das als „NSU-Akten“ bezeichnet wird. In einer Stellungnahme vom Samstag heißt es, „im Hinblick auf enthaltene personenbezogene Daten und tangierte Staatswohlbelange“, stehe man „im Austausch mit den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden“. „Der Verfassungsschutz in Hessen hat unter CDU-Ministern die Augen vor dem Rechtsextremismus verschlossen.“ Aufklärung sei nötig, nicht Drohungen gegen Journalisten. Schilderte etwa, dass Andreas Temme, ein damaliger Verfassungsschützer, zum Zeitpunkt der Ermordung von Halit Yozgat durch den NSU am 6.
Bundeskanzler Olaf Scholz ist "nicht begeistert" von der Veröffentlichung der hessischen NSU-Dokumente durch ZDF-Moderator Jan Böhmermann.
Laut Böhmermann zeichnen die nun veröffentlichten Unterlagen "ein mehr als zweifelhaftes Bild von der Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes". Basay-Yildiz vertrat die Familie von Enver Şimşek, dem ersten Mordopfer des NSU. [Olaf Scholz](/nachrichten/thema/olaf-scholz-334.html) (SPD) hat die [Veröffentlichung des hessischen NSU-Berichts](/nachrichten/politik/nsu-bericht-verfassungsschutz-hessen-boehmermann-100.html) kritisiert. Stattdessen kritisierte sie, dass durch die Veröffentlichung geheimer Dokumente "etwas über die Arbeitsweise von Sicherheitsbehörden" abzuleiten sein könnte. Der hessische Verfassungsschutz hat inzwischen Strafanzeige gegen unbekannt erstattet. Der hessische Verfassungsschutz stellt Strafanzeige.
Wer die geheimen Dokumente der hessischen Verfassungsschützer zur rechtsextremen Terrorzelle NSU - viele davon als Verschlusssache eingestuft - an die ...
Dies sei für die Arbeit dieser Behörden "eine Gefahr und ein Hindernis". Es gibt Fristen für die Einstufung von 30, 50, 90 und 120 Jahren. Es gibt die Geheimhaltungsgrade: VS - Nur für den Dienstgebrauch, VS - Vertraulich, Geheim und Streng Geheim. Dabei geht es um die unrechtmäßige Weitergabe und nicht um die Veröffentlichung der Unterlagen. Die Einstufung von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen als Verschlusssachen folgt normierten Vorgaben, um die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren. Die sogenannten NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes sind Ergebnis einer Prüfung, bei der die Behörde eigene Akten und Dokumente zum Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum "Nationalsozialistischen Untergrund" untersucht hatte.
Die Anzeige richtet sich gegen unbekannt wegen der "unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten"
Das hessische Landeskriminalamt befasse sich nun mit den Ermittlungen. Die Plattform "Frag den Staat" und das "ZDF Magazin Royale" von Jan Böhmermann hatten die ...
Die Opfer der Rechtsterroristen waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Die Dokumente seien zudem dem Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem hessische Landeskriminalamt zur Verfügung gestellt worden. Was den möglichen Personenkreis für die Weiterleitung angeht, betonte das Landesamt für Verfassungsschutz, dass die Dokumente zwei Untersuchungsausschüssen des hessischen Landtags vollständig vorgelegen haben. Demnach handeln Journalist:innen nicht rechtswidrig, "wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" eines Dienstgeheimnisses beschränken. So käme im Hinblick auf die Weitergabe der Dokumente theoretisch eine psychische Beihilfe oder Anstiftung zum Geheimnisverrat nach § 353b Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht. Die Strafanzeige sei wegen der unrechtmäßigen Weitergabe von als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten gegen Unbekannt gestellt worden, teilte die Behörde am Montag in Wiesbaden mit.
Hessens Verfassungsschutz hat nach der Veröffentlichung der NSU-Akten durch das "ZDF Magazin Royal" Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz stützt die Kritik an der Arbeit des hessischen Verfassungsschutzes. Die Dokumente seien zudem dem Bundeskriminalamt, der Generalbundesanwaltschaft sowie dem hessischen Landeskriminalamt zur Verfügung gestellt worden. Indirekt bestätigte das Amt damit die Echtheit der Akten.
Die Plattform „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ hatten die Dokumente veröffentlicht. Die Anzeige richtet sich nun gegen die unrechtmäßige ...
Die Strafanzeige des LfV richtet sich nur gegen die unrechtmäßigen Weitergabe der Dokumente und nicht gegen die Veröffentlichung. Das Landesamt für Verfassungsschutz betonte, dass die Dokumente zwei Untersuchungsausschüssen des hessischen Landtags vollständig vorgelegen haben. Die Anzeige richtet sich nun gegen die unrechtmäßige Weitergabe.