Angesprochen auf seine zivilrechtliche Verurteilung, platzt Gerald Grosz in der ORF-Interviewsendung zur Bundespräsidentenwahl die Hutschnur.
Grosz rechtfertigte die „deftige Ausdrucksweise“ mit dem Ärger über die aktuelle Situation in der Politik. Grosz betont, dass er kein einziges Mal strafrechtlich verurteilt wurde – was Schnabl allerdings auch nie behauptet hat. Bei seinem letzten großen Fernsehauftritt vor der Bundespräsidentenwahl am kommenden Sonntag, musste sich Gerald Grosz den Fragen von Susanne Schnabl und Armin Wolf stellen.
Hofburg-Kandidat Gerald Grosz behauptet, nie vor Gericht gestanden sein. Wieso das trotz Verurteilung irgendwie richtig ist.
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Am Donnerstagabend musste sich Hofburg-Kandidat Gerald Grosz bei seinem ORF-Auftritt den Fragen von Armin Wolf und Susanne Schnabl stellen.
Meine Rechtsvertretung klagt daher Herrn Armin Wolf Frau Susanne Schnabl und den ORF wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. [@ORF]wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. Grosz kündigte nun selbst eine Klage gegen den ORF wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung an. Dabei präsentierte er sich staatsmännisch und ließ sich von den Fragen nicht aus der Ruhe bringen, bis auf einen Moment, als Schnabl und Wolf ihm eine Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vorwarfen. Weiters wird gegen die zwei Genannten und Herrn Martin Thür eine Rundfunkbeschwerde wegen vorsätzlicher Kriminalisierung eines Wahlwerbers eingebracht. Am Donnerstagabend musste sich Hofburg-Kandidat Gerald Grosz bei seinem ORF-Auftritt den Fragen von Armin Wolf und Susanne Schnabl stellen.