Hofburg-Kandidat Gerald Grosz behauptet, nie vor Gericht gestanden sein. Wieso das trotz Verurteilung irgendwie richtig ist.
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Nach dem Interview mit Susanne Schnabl und Armin Wolf kündigt Gerald Grosz gegenüber weekend.at rechtliche Schritte gegenüber dem ORF an.
Laut Wolf wurde Grosz „2007 vom Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien rechtskräftig wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung verurteilt, weil er als BZÖ-Generalsekretär einer ORF-Journalistin völlig frei erfunden unterstellt hatte, hätte sich ,mit BZÖ-Spitzen durch Betten gefickt'“. Die Empörung von Grosz kann Armin Wolf auch am Tag nach dem Interview nicht verstehen. Gegenüber weekend.at meinte der Politblogger, er sei nie wegen "übler Nachrede" verurteilt worden und habe an seinen Anwalt den Auftrag gegeben, den ORF deswegen zu verklagen.
Am Donnerstagabend musste sich Hofburg-Kandidat Gerald Grosz bei seinem ORF-Auftritt den Fragen von Armin Wolf und Susanne Schnabl stellen.
Meine Rechtsvertretung klagt daher Herrn Armin Wolf Frau Susanne Schnabl und den ORF wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. [@ORF]wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. Grosz kündigte nun selbst eine Klage gegen den ORF wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung an. Dabei präsentierte er sich staatsmännisch und ließ sich von den Fragen nicht aus der Ruhe bringen, bis auf einen Moment, als Schnabl und Wolf ihm eine Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vorwarfen. Weiters wird gegen die zwei Genannten und Herrn Martin Thür eine Rundfunkbeschwerde wegen vorsätzlicher Kriminalisierung eines Wahlwerbers eingebracht. Am Donnerstagabend musste sich Hofburg-Kandidat Gerald Grosz bei seinem ORF-Auftritt den Fragen von Armin Wolf und Susanne Schnabl stellen.