Am Dienstag fand der erste Prozesstag zum Fall Leonie am Wiener Landesgericht statt. Einer der Angeklagten will sich schuldig bekennen, der Erstbeschuldigte ...
Auch wenn die Angeklagten der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach den Eröffnungsplädoyers stellten, war die Hauptverhandlung grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ein Urteil soll am 6. Die Anwälte der Hinterbliebenen forderten Trauerschmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro. Am Dienstag fand der erste Prozesstag zum Fall Leonie am Wiener Landesgericht statt. Dem ältesten Angeklagten (er war zum Zeitpunkt der Tat bereits über 21 Jahre alt) drohen um zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslang, die beiden anderen Tatverdächtigen müssen mit bis zu 20 Jahren rechnen. Bei dem Mann handelt es sich um den Mieter der Donaustädter Wohnung.
Die Justizwache-Beamten haben Dienstagvormittag alle Hände voll zu tun, den Korridor vor dem Gerichtssaal 303 im Landesgericht für Strafsachen in Wien offen zu ...
Der ein Beweisvideo anfertigte, als sich ein anderer an dem Mädchen verging. "Falls dem Mädchen etwas passiert, damit es zu seinem Recht kommt", erklärt er. erzählt: Er sei derjenige gewesen, der dem Mädchen helfen wollte. Er beginnt mit einer Erklärung: "Ich möchte mich bei der Familie des Opfers und der Republik Österreich entschuldigen. Er wird sich zumindest teilweise schuldig bekennen. Die Schuld haben sie sich bisher gegenseitig zugeschoben. Ich habe alles mögliche getan, um das Leben des Mädchens zu retten", erklärt er. "Es ist nie ein Anwalt zu mir gekommen", beklagt Zubaidullah R. "Es geht um den tragischen Tod der Leonie. Sie alle wollen Bilder und Aufnahmen der drei angeklagten Afghanen, die im Juni des Vorjahres den Tod der 13-jährigen Leonie herbeigeführt haben sollen. Er war es auch, der ein Treffen in dieser verhängnisvollen Juni-Nacht einfädelte. "Das ist so nicht zutreffend", schließt die vorsitzende Richterin das Thema gleich wieder ab.
Der Prozess im Fall des getöteten 13-jährigen Mädchens ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht mit der Beschuldigteneinvernahme der Zweit- und ...
Danach habe er aus der Zeitung erfahren, dass die 13-Jährige verstorben sei. Er habe angekündigt, die Rettung zu holen. Bei der Polizei hatte der 19-Jährige noch angegeben, der 23-Jährige habe sieben Tabletten in einem Glas aufgelöst und das Glas dem Mädchen gegeben. Das habe das Mädchen so verlangt. In der Wohnung habe das Mädchen vom Erstangeklagten Drogen verlangt, daraufhin habe ihr der 23-Jährige eine Ecstasy-Tablette mit einem Glas Orangensaft gereicht. Er habe den Drittangeklagten, der behauptet, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, am Schwedenplatz getroffen.
Tag eins am Dienstag im Prozess gegen drei Afghanen im erschütternden Fall Leonie: Nachdem die Eröffnungsplädoyers der Staatsanwaltschaft und der ...
„Ich habe sie gefragt, ob sie die Rettung braucht oder ein Taxi, das sie nach Hause bringt. Gefilmt habe er die beiden anderen Angeklagten nur, „damit die beiden es nicht irgendwann abstreiten können“. Das wollte sie nicht. Das wollte sie nicht“, so der 23-Jährige. Das bejahte der Erstangeklagte, meint aber gleichzeitig: „Leonie sagte, sie ist 18 Jahre alt und Österreicherin.“ Tag eins am Dienstag im Prozess gegen drei Afghanen im erschütternden Fall Leonie: Nachdem die Eröffnungsplädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger im Fall der getöteten 13-Jährigen in Wien vorbei waren, begann die Vernehmung der Angeklagten.
Drei junge Männer sind wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen angeklagt. Das Urteil ist für 6.
Drei jungen Männern afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexueller Missbrauch von ...
Die Geschwister der Getöteten haben sich dem Verfahren mit einem Betrag von je 30.000 und die Eltern mit einem Betrag von je 50.000 Euro angeschlossen. Der Angeklagte, der angibt, der Freund des Mädchens gewesen zu sein, sei dann bei der 13-Jährigen geblieben, während die anderen zurück in Wohnung gingen, um zu essen. In der kommenden Woche werden die vielen Zeugen befragt, darunter auch die Angehörigen des Mädchens und Freunde, die mit ihr zuletzt Kontakt hatten. Der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige sei da in Panik geraten und zu Freunden geflüchtet, aus Angst, weil er gerade erst aus der Haft entlassen worden war. Er habe sie gefragt, ob sie die Rettung brauche. Laut Staatsanwalt hätten sie behauptet, die 13-Jährige sei "selbst schuld", da sie angeblich doch von zu Hause weggelaufen sei und Drogen genommen habe. Er habe dann auch gefilmt, um einen Beweis gegen die beiden anderen zu haben. Die 13-Jährige habe gesagt, sie habe Alkohol getrunken und eine Ecstasy-Tablette genommen. Er habe seine Freunde am Donaukanal getroffen und da sei die 13-Jährige bereits dabei gewesen. Das könnte für die Videos der Fall sein, die zwei Beschuldigte während der Tat angefertigt haben und für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung zeigen. Der Ausschluss sollte die Ausnahme und nicht die Regel sein, dies gelte auch für Sexualstrafverfahren. Die Anwälte der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, stellten gleich zu Beginn der Verhandlung den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.