Chats don't lie“, sagte die Staatsanwaltschaft. Einladungen unter Freunden sind erlaubt, konterte die Verteidigung. Richterin Zink entschied „im Zweifel“ ...
Vor der Urteilsverkündung hielten Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Abschlussplädoyers. „Chats don’t lie“, betonte dabei Oberstaatsanwalt Bernhard Weratschnig und meinte, dass aus den von und an Strache verschickten Nachrichten klar hervorgehe, dass sich dieser als Amtsträger in die Vergabe von Aufsichtsratsposten eingemischt habe – obwohl nicht er, sondern der damalige Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) dafür zuständig war. „Im Zweifel nicht“, so die Richterin. Auch habe kein Zeuge eine Wahrnehmung geäußert, wonach diese Spende in direktem Zusammenhang mit Stieglitz‘ Berufung in den Asfinag-Aufsichtsrat stünde. Insofern: Ein Konnex zum Amtsgeschäft? „Im Zweifel nicht.“ Gleiches gelte in puncto Einladungspolitik: Stieglitz habe Strache in den Wiener Palazzo-Palast eingeladen wie auch auf eine Reise nach Dubai: „Im Zweifel rein aufgrund des persönlichen Verhältnisses der beiden Angeklagten.“ Auf beide Fragen gab er sich die Antwort selbst: Nein. Denn: „Compliance-Regelungen sind nicht Teil des StGB (Strafgesetzbuches, Anm.), sondern es sind interne Vorgaben.“ Sie seien dafür da, um unvorteilhafte Optiken zu vermeiden, daher hätten Hofer und auch Strache letztlich die Einladung zu Stieglitz‘ 50. Zudem habe Stieglitz an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ mehrfach gespendet – insgesamt 20.000 Euro, wobei nur 10.000 Euro angeklagt wurden. Die Verteidiger sahen die Lage freilich anders: „Ist es verboten, Freunde einzuladen?“, fragte Andreas Pollak, der Stieglitz vertritt. Aber: Wusste Strache, dass Stieglitz eine Spende von insgesamt 10.000 Euro an den FPÖ-nahen Verein „Austria in Motion“ getätigt habe?
Der ehemalige Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ist am Freitag im Prozess rund um den Vorwurf der Bestechlichkeit bei der Besetzung eines ...
Strache sei nämlich nicht für die Bestellung von ASFINAG-Aufsichtsräten verantwortlich gewesen – weder zuerst als Nationalratsabgeordneter noch später als Sportminister. Dass es sich um reine Freundschaft gehandelt habe, belege außerdem eine Chatnachricht von Stieglitz an Strache, in der es heißt: „Ich hab dich lieb.“ Diese habe er Strache nach Veröffentlichung des „Ibiza-Videos“ gesendet. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Strache habe vielmehr als „Kapitän“ der blauen Regierungsmannschaft alle Fäden in der Hand haben wollen. Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich „Ich bin dabei“ geschrieben habe, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe, sei aber nicht bewiesen. Die Anklage hatte Strache vorgeworfen, Stieglitz für Spenden und Gefälligkeiten einen Aufsichtsratsposten in der ASFINAG verschafft zu haben.
Ex-Vizekanzler dürfte zwar für seinen Freund interveniert haben, die volle Gewissheit über eine Täterschaft sei aber nicht gegeben.
"Aber das ist ja wohl zulässig." Die Interpretation der Chats sieht er als "nicht haltbar." Stieglitz auf der einen Seite, der gerne entsprechende Ämter bekleiden wollte und sich dafür aktiv anbot. "Strache kannte weder die aktuelle Lebensgefährtin von Stieglitz, noch wusste er, dass Stieglitz gar kein Jurist war." Und: "Ein echter Freund würde einen Posten nicht einmahnen, weil er weiß, dass das einen Interessenskonflikt beim Freund verursachen würde." Auch wenn für die Richterin klar gewesen sei, dass Strache für seinen Freund intervenierte. Wenige Stunden später fällt das Urteil. Die Aufregung war umsonst: Strache und sein Freund Siegfried Stieglitz werden freigesprochen.
Auch der ebenfalls angeklagte Unternehmer Siegfried Stieglitz wurde freigesprochen. Vor rund einem Jahr wurde Strache zu 15 Monaten bedingter Haft ...
In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Dass Stieglitz in einem Chat diesbezüglich "Ich bin dabei" geschrieben, bedeute auch nicht, dass ein Zusammenhang mit der Postenbesetzung bestehe. Dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusste habe, sei aber nicht bewiesen.
Der ehemalige österreichische Vizekanzler und FPÖ-Chef Strache ist vom Vorwurf der Korruption freigesprochen worden. Dass er gegen eine Spende einen ...
Es sei aber nicht belegt, dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe, so die Richterin, darum gebe einen Freispruch "im Zweifel". Laut Anklage soll Strache damals einem Immobilienunternehmer einen Aufsichtsratsposten bei der staatlichen Autobahngesellschaft Asfinag verschafft haben. "Wir sprechen nicht von einem Kavaliersdelikt", sagte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn. In einem zweiten Prozess wegen Korruptionsverdachts ist der ehemalige FPÖ-Vorsitzende Heinz-Christian Strache freigesprochen worden. Strache war 2017 Vizekanzler unter Kanzler Sebastian Kurz geworden. Strache hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt.