Laaben (OTS) - Morgen, am 9.7.2022 beginnt wieder das jährliche Islamische Opferfest ("Kurban Bayrami") und dauert heuer bis zum 13. Juli.
Nach § 32 Abs 5,5 TSchG wäre zwar vorgeschrieben, „die Tiere unmittelbar nach Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“. Aber abgesehen davon, daß das einer – undenkbaren - menschlichen OP entspräche, bei der die Narkose erst nach dem Beginn des Einschnittes gesetzt würde, so ist diese Vorschrift völlig impraktikabel und wird auch so gut wie nie angewandt, kontrolliert bzw. Aus all diesen Gründen fordern wir zum wiederholten Mal von der Politik, endlich ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens - ohne jegliche Ausnahmen – gesetzlich zu verankern. Wir appellieren zudem an alle zuständigen Bezirks- und Veterinärbehörden, die seit 2013 in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung Tierschutz endlich wirksam umzusetzen! „Religionsfreiheit“ dem Tierschutz – und in diesem Fall grausamste Tierquälerei - übergeordnet ist! Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: „Dieser Passus – Religionsfreiheit laut Verfassung – wurde eigentlich zum Schutz vor Verfolgung wegen des Glaubens aufgenommen, inzwischen aber dient dies der Legitimation für grausamste vorsätzliche Tierquälerei! Außerdem hat Religionsausübung nichts mit Fleischverzehr zu tun, denn keine Religion zwingt seine Anhänger dazu, Leichenteile zu essen.“ Laaben (OTS) - Morgen, am 9.7.2022 beginnt wieder das jährliche Islamische Opferfest ("Kurban Bayrami") und dauert heuer bis zum 13.