Am heutigen Montag könnte im aktuellen Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen.
Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor. Der Prozess läuft seit 13.
Dem ehemaligen Finanzminister wird Steuerhinterziehung während seiner Zeit bei Meinl Power Management vorgeworfen. vom 04.07.2022, 15:09 Uhr | Update: ...
Grasser habe das Verbrechen der Untreue, das Vergehen der Fälschung eines Beweismittels und das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte begangen und der Republik einen Schaden von fast zehn Millionen Euro verursacht. Vielmehr habe Grasser ein "überdurchschnittliches steuerrechtliches Wissen" und stütze sich dabei auf sein Betriebswirtschaftsstudium, seine Diplomarbeit und seine sieben Jahre als Finanzminister. Grasser wiederum habe angegeben, sich entsprechende Dokumente "großteils nicht einmal durchgelesen, sondern unreflektiert unterschrieben" zu haben. 13 Jahre später versuchte nun das Gericht zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft - der Ex-Finanzminister sah es nicht so. Grasser war an der MPM beteiligt, ebenso die Meinl Bank. 2009 zog sich Grasser aus der Gesellschaft zurück. Fast ein Jahr nach der ersten HV kündigte Grasser an, seinen Drittelanteil an der MIP abzugeben. Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung belief sich auf rund 2,2 Mio. Euro. Grasser hatte die Vorwürfe zurück.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) ist heute in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ...
Grasser führte aus, dass er zu seiner beruflichen Tätigkeit, zu Einkommen, Vermögen und etwaigen Schulden keine Angaben machen möchte. Dem schloss sich sein mitangeklagter Steuerberater an. Grasser bestreitet sämtliche Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dezember 2020 von einem Schöffengericht in Wien in den Causen BUWOG und Terminal Tower Linz zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. Der Ex-Finanzminister hat volle Berufung angemeldet, das Berufungsverfahren wird aber heuer nicht mehr stattfinden. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power (MIP). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestritten den Vorwurf. Das Gericht hatte zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft – der Ex-Finanzminister sah es nicht so. Er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, so Grasser. Grasser sieht sich deshalb von seinem mitangeklagten Steuerberater falsch beraten, dazu läuft auch ein Zivilrechtsverfahren, das derzeit ausgesetzt ist. Sein Steuerberater wiederum verantwortete sich damit, dass Grasser gegen seinen Rat gehandelt habe.
Das Urteil im Steuerprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinen ehemaligen Steuerberater wurde am späten Montagnachmittag gesprochen.
Grassers Steuerberater gab hingegen an, bei den "Vertriebsprovisionen", die von der Meinl Bank Antigua in Millionenhöhe an eine Grasser-Gesellschaft auf den British Virgin Islands und dadurch - vorbei an der heimischen Finanz - in die Liechtensteinische Stiftung flossen, gewarnt zu haben. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung, die im Gegensatz zum Prozess medienöffentlich war. Sie sind auch Streitparteien in einem Zivilverfahren. Grasser sieht seinen Berater in der Pflicht, dieser habe die Idee für die Konstruktion via das Steuerparadies British Virgin Islands gehabt.
Gericht sprach den Ex-Finanzminister und auch seinen Steuerberater vom Vorwurf, vorsätzlich Steuern hinterzogen zu haben, frei.
Hätte der Ex-Minister die Provisionszahlungen auch noch einmal persönlich versteuert, wäre er zum Teil auf Steuersätze im Bereich der 90 Prozent gekommen. Vereinfacht gesagt ging es darum, dass die strittigen Summen bereits von der Gesellschaft, die Grasser gegründet hat, versteuert worden sind. Laut Staatsanwaltschaft hat der frühere Minister nach seiner Zeit in der Politik Vertriebsprovisionen aus seinem Job bei der „Meinl International Power“ durch waghalsige Firmenkonstruktionen – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nennt sie "doppelstöckig" – an den Steuerbehörden vorbeigeschleust.
Karl-Heinz Grasser war in dem Verfahren angeklagt gewesen, Steuern in Höhe von über zwei Millionen Euro hinterzogen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Steuern in Höhe von knapp 2,2 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Sein mitangeklagter Steuerberater wurde ...
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen hätte eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrags vorgesehen, auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wäre möglich gewesen. Genauso hielt es auch sein Berater. Norbert Wess, Grassers Anwalt, hatte der „Presse“ vor dem Prozess noch mitgeteilt, dass Grasser „zuversichtlich“ sei: Das Gericht werde zum Ergebnis kommen, „dass kein Finanzstrafvergehen vorliegt“. Er sollte recht behalten. Grasser soll der Anklage zufolge in seiner Einkommensteuererklärung von 2007 Einnahmen in Höhe von ungefähr 4,4 Millionen Euro (für Vertriebsleistungen an die Meinl Bank) nicht angeführt haben. Bei der Urteilsverkündung durften Zuhörer dabei sein. Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasserund sein mitangeklagter Steuerberater wurden am Montag von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat sich nach dem Freispruch in seinem Steuerprozess zwar erfreut gezeigt, dabei aber nicht mit Kritik an ...
Enorm sei "die (massiv negative) mediale Berichterstattung" gewesen, urteilte Grasser laut Aussendung dennoch schon am Dienstag. Der nicht-rechtskräftige (Anm.) Freispruch aber erfreue ihn und er sei sehr zuversichtlich, "dass im sog. Buwog-Rechtsmittelverfahren ebenfalls primär die objektivierbaren und vor allem auch die rechtlichen Argumente von Relevanz sein werden." Nun habe das Schöffengericht im anschließenden Verfahren seine Unschuld bewiesen und sich ein "freies" und "unabhängiges" Urteil gebildet.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gibt sich erleichtert, Schöffengericht habe sich "unabhängiges Urteil" gebildet.
Enorm sei "die (massiv negative) mediale Berichterstattung" gewesen, urteilte Grasser laut Aussendung. Der Freispruch aber erfreue ihn und er sei sehr zuversichtlich, "dass im sog. Nun habe das Schöffengericht im anschließenden Verfahren seine Unschuld bewiesen und sich ein "freies" und "unabhängiges" Urteil gebildet. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat sich nach dem Freispruch in seinem Steuerprozess zwar erfreut gezeigt, dabei aber nicht mit Kritik an Staatsanwaltschaft und Medien gespart.