Am heutigen Montag könnte im aktuellen Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen.
Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor. Der Prozess läuft seit 13.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) ist heute in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ...
Grasser führte aus, dass er zu seiner beruflichen Tätigkeit, zu Einkommen, Vermögen und etwaigen Schulden keine Angaben machen möchte. Dem schloss sich sein mitangeklagter Steuerberater an. Grasser bestreitet sämtliche Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dezember 2020 von einem Schöffengericht in Wien in den Causen BUWOG und Terminal Tower Linz zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. Der Ex-Finanzminister hat volle Berufung angemeldet, das Berufungsverfahren wird aber heuer nicht mehr stattfinden. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power (MIP). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestritten den Vorwurf. Das Gericht hatte zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft – der Ex-Finanzminister sah es nicht so. Er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, so Grasser. Grasser sieht sich deshalb von seinem mitangeklagten Steuerberater falsch beraten, dazu läuft auch ein Zivilrechtsverfahren, das derzeit ausgesetzt ist. Sein Steuerberater wiederum verantwortete sich damit, dass Grasser gegen seinen Rat gehandelt habe.
Das Urteil im Steuerprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinen ehemaligen Steuerberater wurde am späten Montagnachmittag gesprochen.
Grassers Steuerberater gab hingegen an, bei den "Vertriebsprovisionen", die von der Meinl Bank Antigua in Millionenhöhe an eine Grasser-Gesellschaft auf den British Virgin Islands und dadurch - vorbei an der heimischen Finanz - in die Liechtensteinische Stiftung flossen, gewarnt zu haben. "Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht", so Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung, die im Gegensatz zum Prozess medienöffentlich war. Sie sind auch Streitparteien in einem Zivilverfahren. Grasser sieht seinen Berater in der Pflicht, dieser habe die Idee für die Konstruktion via das Steuerparadies British Virgin Islands gehabt.
Gericht sprach den Ex-Finanzminister und auch seinen Steuerberater vom Vorwurf, vorsätzlich Steuern hinterzogen zu haben, frei.
Hätte der Ex-Minister die Provisionszahlungen auch noch einmal persönlich versteuert, wäre er zum Teil auf Steuersätze im Bereich der 90 Prozent gekommen. Vereinfacht gesagt ging es darum, dass die strittigen Summen bereits von der Gesellschaft, die Grasser gegründet hat, versteuert worden sind. Laut Staatsanwaltschaft hat der frühere Minister nach seiner Zeit in der Politik Vertriebsprovisionen aus seinem Job bei der „Meinl International Power“ durch waghalsige Firmenkonstruktionen – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nennt sie "doppelstöckig" – an den Steuerbehörden vorbeigeschleust.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Finanzminister Steuerhinterziehung in der Höhe von mehr als zwei Millionen Euro vorgeworfen. Auch Grassers Berater wird ...
Der heutige Freispruch im Finanzstrafverfahren stellt nun das – erfreuliche – Ende eines seit dem Jahr 2010 (!) seitens der WKStA/Finanzstrafbehörde ...
Karl-Heinz Grasser ist sehr froh, dass das gegenständliche gerichtliche Hauptverfahren mit einem Freispruch beendet wurde. - Die in Rede stehende Vertriebsprovision wurde in den Jahren 2007 fortfolgend einer Besteuerung mit KöSt und KESt in der österreichischen Valuecreation GmbH unterzogen. Die diesbezüglichen Verfahren wurden kurz vor Anklageerhebung im Dezember 2021 (und damit nach mehr als zehn Jahren) zwar eingestellt, Karl-Heinz Grasser macht diese Vorgangsweise aber sehr betroffen.
Der Europäische Gerichtshof bescheinigt den USA kein angemessenes Datenschutzniveau. Es besteht daher insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden ...