Seit zwei Jahren melden sich vermehrt Pensionistinnen und Pensionisten bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die sich darüber beschweren, dass Tickets ...
Beim Wandern, Radfahren und anderen Outdooraktivitäten ist meist das Smartphone mit dabei. "Außer Spesen nichts gewesen", lautet das enttäuschte Fazit vieler Teilnehmer der Onlinekurse von Walter Temmer. Vor einem dreiviertel Jahr wandten sich erste Betroffene an den Konsumentenschutz, inzwischen liegen hunderte Beschwerden vor. Nachdem viele ältere Menschen kein Smartphone besitzen oder nicht in der Lage sind, etwa eine App zu bedienen, sieht die Antidiskriminierungsstelle Steiermark in beiden Fällen sowohl eine Altersdiskriminierung als auch eine Diskriminierung des sozialen Status. Nicht jeder könne sich ein Smartphone leisten.
Außer Spesen nichts gewesen“, lautet das enttäuschte Fazit vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Onlinekurse von Walter Temmer.
Ein anderer Teil der Fälle ist nach wie vor offen“, so Schranz. „Wir lassen nicht locker, intervenieren in diesen Fällen erneut und setzen weitere rechtliche Schritte.“ Die Konsumenten haben sich am Abend hingesetzt, haben sich die Videos genau angeschaut, haben sich exakt an Temmers Vorgaben gehalten, haben aus der geheimen Liste Domains gekauft, haben an den Gruppen- und Einzelcoachings teilgenommen, und trotzdem hat es nicht funktioniert. Viele Konsumenten gaben dem Druck schließlich nach und stimmten den Kursgebühren zu – in der Hoffnung, dass diese sich schnell amortisieren würden. Daraufhin wurden die Daten des Konsumenten in der Regel von dem Coach in ein Onlinebestellformular eingetragen. Es gebe nachweislich Teilnehmer, die Einnahmen in Höhe von fünfstelligen Euro-Beträgen erzielt hätten. Andere wiederum hätten keine Domains verkauft, weil sie zu wenig Arbeit hineingesteckt hätten. Wer ein Fitnesscenterabo habe, aber nicht hingehe, baue schließlich auch keine Muskeln auf, so Temmer. Im Übrigen kündigte Temmer rechtliche Schritte gegen uns an. Erlöschen kann das Widerrufsrecht nur, wenn die digitale Dienstleistung (z. B. bei einem Softwaredownload) sofort erbracht wird und der Kunde aktiv zustimmt. Auch Walter Temmer persönlich wurde von help.ORF.at zu einer Stellungnahme aufgefordert. Hier mangelt es sicher nicht an dem Willen und Einsatz der Konsumenten.“ Um die Domains gewinnbringend zu verkaufen, sollten die Teilnehmer dann potenzielle Kunden – also etwa Pizzerien in Mödling oder Immobilienmakler in Kufstein – anschreiben. Der Gesetzgeber hat diese Bestätigungspflicht eingeführt, um Konsumenten vor Überrumpelung zu schützen. Ich habe das ja auch geschafft‘“, so Schranz. Nach lockeren Plaudereien per Videotelefonie wurden schließlich die Kosten der Masterclass genannt: knapp 3.500 Euro bei Einmalzahlung, bei Ratenzahlung fast 3.900 Euro. „Wir haben sehr viele Beschwerden von Konsumenten erhalten.