Laut EuGH ist die Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder diskriminierend. Die Indexierung war eines der Prestigeprojekte der ...
Das Kürzen der Familienbeihilfe für Arbeitnehmer, deren Kinder in ärmeren EU-Ländern leben, ist diskriminierend.
Stellt der Gerichtshof die Vertragsverletzung fest, hat der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil unverzüglich nachzukommen. Da der streitige Anpassungsmechanismus aber nur zur Anwendung kommt, wenn das Kind nicht in Österreich wohnt, betrifft er im Wesentlichen die Wanderarbeitnehmer, da insbesondere ihre Kinder möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. wohnen, der sie gewährt. Die Familienleistungen, die ein Mitgliedstaat Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in diesem Dieser Anpassungsmechanismus stellt daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die jedenfalls nicht gerechtfertigt ist. Der Wanderarbeitnehmer ist nämlich in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung und Finanzierung der Beiträge, die der Familienbeihilfe und den Steuervergünstigungen zugrunde liegen, beteiligt, ohne dass es insoweit auf den Wohnort seiner Kinder ankommt. Nun ist es amtlich: Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen an das Wohlstandsniveau jener Länder, in denen die Kinder von in Österreich arbeitenden Eltern leben, verstößt gegen das Unionsrecht. Dieser Indexierungsmechanismus stellt eine ungerechtfertigte, mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar.
Die Entscheidung ist gefallen: Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich rechtswidrig.
Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur ...
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Die SPÖ-Europaabgeordneten Evelyn Regner und Andreas Schieder sehen das EuGH-Urteil als ersten Schritt, um jene zu würdigen, die hart arbeiten und wenig verdienen. „Es braucht Gerechtigkeit im österreichischen Beihilfesystem”, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag. Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: „Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Die ÖVP respektiere das Urteil, wolle sich aber nicht von ihrem Kurs abbringen lassen. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten”. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.” Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine „mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit” dar, die nicht gerechtfertigt sei. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel”, fordert er in einer Aussendung am Donnerstag. Ein Gesetzesvorschlag zur Erstattung der Differenzbeträge werde ehestmöglich an das Parlament übermittelt, heißt es in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht.
Ein Prestigeprojekt der Regierung vom damaligen Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache wurde ...
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten". Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: "Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Wien, Brüssel – Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine "mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit" dar, die nicht gerechtfertigt sei.
Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur ...
Die SPÖ-Europaabgeordneten Evelyn Regner und Andreas Schieder sehen das EuGH-Urteil als ersten Schritt, um jene zu würdigen, die hart arbeiten und wenig verdienen. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten“. Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: „Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine „mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“ dar, die nicht gerechtfertigt sei. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim EuGH Klage ein. Datenschutzerklärungentnommen werden. Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.“ Datenschutzerklärungentnommen werden. Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig.
Österreich drohen nun Nachzahlungen. Man sei "für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet", hieß es zuletzt aus dem ...
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: "Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten". Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren." Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine "mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit" dar, die nicht gerechtfertigt sei. "Die Nationalstaaten sollen selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen sie Familienleistungen gewähren und ob das Geld auch ins Ausland bezahlt werden soll. Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht. Ein Gesetzesvorschlag zur Erstattung der Differenzbeträge werde ehestmöglich an das Parlament übermittelt, heißt es in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag. Die Brüsseler Behörde reichte im Mai 2020 beim EuGH Klage ein. Die Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung. Familienleistungen und Kinderabsetzbeträge für in Österreich arbeitende EU-Bürger wurden an die Lebenserhaltungskosten in dem Land, in dem die Kinder leben, angepasst.
Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur ...
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Die SPÖ-Europaabgeordneten Evelyn Regner und Andreas Schieder sehen das EuGH-Urteil als ersten Schritt, um jene zu würdigen, die hart arbeiten und wenig verdienen. „Es braucht Gerechtigkeit im österreichischen Beihilfesystem”, heißt es in einer Aussendung am Donnerstag. Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: „Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Die ÖVP respektiere das Urteil, wolle sich aber nicht von ihrem Kurs abbringen lassen. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten”. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.” Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine „mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit” dar, die nicht gerechtfertigt sei. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel”, fordert er in einer Aussendung am Donnerstag. Ein Gesetzesvorschlag zur Erstattung der Differenzbeträge werde ehestmöglich an das Parlament übermittelt, heißt es in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht.
Wien (OTS) - Die Arbeiterkammer war immer dagegen, Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder zu kürzen (sogenannte Indexierung).
„Gerade in der jetzigen Teuerungskrise müssen Familien unterstützt statt diskriminiert werden“, betont Anderl. Nachdem EuGH Urteil, das bestätigt, dass die Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt, fordert die AK von der Regierung, den Familien schnellstmöglich zurückzugeben, was ihnen vorenthalten wurde. Seit mehr als drei Jahren (Einführung Jänner 2019) erhalten Unionsbürger:innen für ihre Kinder nur eine gekürzte Familienbeihilfe sowie gekürzte steuerliche Familienleistungen. Die AK hat diese unrechtmäßige Kürzung von Anfang an kritisiert und als diskriminierend eingeschätzt.