Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Die Anpassung der Höhe von ...
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Die SPÖ-Europaabgeordneten Evelyn Regner und Andreas Schieder sehen das EuGH-Urteil als ersten Schritt, um jene zu würdigen, die hart arbeiten und wenig verdienen. Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: „Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten.“ Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.“ Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine „mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“ dar, die nicht gerechtfertigt sei. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel“, fordert er in einer Aussendung am Donnerstag. Die ÖVP-FPÖ-Koalition wollte damit 114 Millionen Euro jährlich einsparen: Laut Anfragebeantwortungen zahlte der Staat im Vergleich zu 2018 im Jahr 2019 62 Millionen Euro, 2020 87 Millionen Euro und 2021 141 Millionen Euro weniger aus. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht. Ein Gesetzesvorschlag zur Erstattung der Differenzbeträge werde ehestmöglich an das Parlament übermittelt, heißt es in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag.
Laut EuGH ist die Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder diskriminierend. Die Indexierung war eines der Prestigeprojekte der ...
Die Entscheidung ist gefallen: Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich rechtswidrig.
Die von Türkis-Blau 2018 beschlossene Indexierung ist rechtswidrig. Für alle Erwerbstätigen muss die Familienbeihilfe gleich sein – egal, wo die Kinder ...
"Die Höhe der ausgezahlten Beträge belief sich 2020 auf rund 47,9 Millionen Euro für Familienbeihilfe und Kinderabsatzbetrag. 2021 wurden rund 46,3 Millionen Euro Familienbeihilfe und Kinderabsatzbetrag ausgegeben. Österreich muss das Urteil nun sofort umsetzen. Mehr gezahlt wurde hingegen, wenn die Kinder etwa in der Schweiz oder Norwegen leben (siehe Grafik unten). Wie viel macht das aus? Die von Türkis-Blau 2018 beschlossene Indexierung ist rechtswidrig. Jetzt muss Österreich Geld an Betroffene zurückzahlen.
Wien (OTS) - Die Arbeiterkammer war immer dagegen, Familienleistungen für im Ausland lebende Kinder zu kürzen (sogenannte Indexierung).
„Gerade in der jetzigen Teuerungskrise müssen Familien unterstützt statt diskriminiert werden“, betont Anderl. Nachdem EuGH Urteil, das bestätigt, dass die Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt, fordert die AK von der Regierung, den Familien schnellstmöglich zurückzugeben, was ihnen vorenthalten wurde. Seit mehr als drei Jahren (Einführung Jänner 2019) erhalten Unionsbürger:innen für ihre Kinder nur eine gekürzte Familienbeihilfe sowie gekürzte steuerliche Familienleistungen. Die AK hat diese unrechtmäßige Kürzung von Anfang an kritisiert und als diskriminierend eingeschätzt.