Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Die Anpassung der Höhe von ...
Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte, dass sie wie viele die Indexierung der Familienbeihilfe von Anfang an kritisiert habe. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) begrüßte das Urteil am Donnerstag. Nicht nur würde die Klarstellung des EuGH die Situation von Menschen in oft schlecht bezahlten Pflegeberufen verbessern, auch der Arbeitsmarkt würde davon profitieren. Die SPÖ-Europaabgeordneten Evelyn Regner und Andreas Schieder sehen das EuGH-Urteil als ersten Schritt, um jene zu würdigen, die hart arbeiten und wenig verdienen. Für Caritas Generalsekretärin Anna Parr ist das Urteil nicht nur das wichtige Ende einer Ungerechtigkeit, sondern auch eine Frage des europäischen Gedankens: „Für uns war immer klar: gleiche Beiträge müssen zu gleichen Leistungen führen und in einem geeinten Europa muss jedes Kind gleich viel wert sein. Von diesem Angriff auf soziale Grundrechte waren vor allem viele 24-Stunden-Betreuer:innen betroffen, die aus EU-Ländern nach Österreich kommen, um bei uns zu arbeiten.“ Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.“ Die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtswidrig. Zusätzlich dazu stelle der Anpassungsmechanismus eine „mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“ dar, die nicht gerechtfertigt sei. Es braucht da keine Anleitung aus Brüssel“, fordert er in einer Aussendung am Donnerstag. Die ÖVP-FPÖ-Koalition wollte damit 114 Millionen Euro jährlich einsparen: Laut Anfragebeantwortungen zahlte der Staat im Vergleich zu 2018 im Jahr 2019 62 Millionen Euro, 2020 87 Millionen Euro und 2021 141 Millionen Euro weniger aus. Die österreichische Indexierung verstößt somit gegen Unionsrecht. Ein Gesetzesvorschlag zur Erstattung der Differenzbeträge werde ehestmöglich an das Parlament übermittelt, heißt es in einer ersten Stellungnahme am Donnerstag.
Laut EuGH ist die Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder diskriminierend. Die Indexierung war eines der Prestigeprojekte der ...
Das Kürzen der Familienbeihilfe für Arbeitnehmer, deren Kinder in ärmeren EU-Ländern leben, ist diskriminierend.
Stellt der Gerichtshof die Vertragsverletzung fest, hat der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil unverzüglich nachzukommen. Da der streitige Anpassungsmechanismus aber nur zur Anwendung kommt, wenn das Kind nicht in Österreich wohnt, betrifft er im Wesentlichen die Wanderarbeitnehmer, da insbesondere ihre Kinder möglicherweise in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. wohnen, der sie gewährt. Die Familienleistungen, die ein Mitgliedstaat Erwerbstätigen gewährt, deren Familienangehörige in diesem Dieser Anpassungsmechanismus stellt daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, die jedenfalls nicht gerechtfertigt ist. Der Wanderarbeitnehmer ist nämlich in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung und Finanzierung der Beiträge, die der Familienbeihilfe und den Steuervergünstigungen zugrunde liegen, beteiligt, ohne dass es insoweit auf den Wohnort seiner Kinder ankommt. Nun ist es amtlich: Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen an das Wohlstandsniveau jener Länder, in denen die Kinder von in Österreich arbeitenden Eltern leben, verstößt gegen das Unionsrecht. Dieser Indexierungsmechanismus stellt eine ungerechtfertigte, mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar.
Wien (OTS) - Die Bundesjugendvertretung (BJV) zeigt sich erfreut über das heute getroffene EUGH-Urteil zur Indexierung der Familienbeihilfe, ...
„Wir hoffen, dass Österreich den Gleichheitsgrundsatz künftig bei allen Maßnahmen von Beginn an berücksichtigt. Bei den Rechten von Kindern dürfen keine Abstufungen gemacht werden“, schließt Ansari. Die BJV hat sich von Beginn an gegen diese Maßnahme ausgesprochen und sie als ungerecht bezeichnet. Die österreichische Regierung ist nun am Zug, dem Urteil Folge zu leisten: „Dass das Vorgehen Österreichs in dieser Frage gegen das europäische Recht verstößt, war absehbar.
Die Entscheidung ist gefallen: Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Indexierung der Familienbeihilfe in Österreich rechtswidrig.