Katia Wagner hatte den Verleger mitgeschnitten, wie er ihr verbal zu nahe tritt. Das Gericht sieht das als "geeignetes Mittel".
a. von "Missbrauch der MeToo-Bewegung" die Rede war. Bei der Verhandlung im April waren auch die Chatnachrichten zwischen Fellner und Wagner Thema. In Fellners Medien waren Auszüge daraus zitiert worden, in denen Wagner etwa Herz-Emojis verwendet hatte, zusammen mit Zitaten von Fellners Anwälten, in denen u. Leider haben Sie uns hierfür keine Zustimmung gegeben. Wir würden hier gerne einen Twitter Post zeigen. Fellner ging daraufhin wegen Datenschutzbedenken zivilrechtlich gegen Wagner vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Im Prozess-Reigen rund um Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen Wolfgang Fellner, erreichte Katia Wagner einen "juristischen Meilenstein".
Wie Anwalt Michael Rami nun im "Falter" sagt, mussten Fellner und sein Verlag bisher insgesamt rund 300.000 Euro an Strafen und Prozesskosten zahlen müssen. 120.000 Euro Geldstrafe - 30.000 davon bedingt - kamen obendrauf. Ein - nicht rechtskräftiges - Urteil, das Auswirkungen auf weitere Prozesse um sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch haben könnte. Gegen Fellner wehrt sich nicht nur Katia Wagner, auch die Journalistin Raphaela Scharf hatte Fellner einen Griff an den Hintern und Einschüchterung vorgeworfen - auch PULS 24 berichtete. Verdeckte Tonband-Aufnahmen waren bisher illegal - das Gericht erkennt sie in Wagners Fall aber als eine Art Notwehr an. Ich hoffe, das wird gewürdigt und erwidert. Sechs Klagen hat die Moderatorin Katia Wagner bereits gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber, "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner, eingebracht.
Wolfgang Fellner und Anwalt Michael Rami vor einer der vielen Gerichtsverhandlungen. Foto: APA / Herbert Neubauer. Wien – Das Landesgericht für ...
Katia Wagner hatte mitgeschnitten, wie ihr Medienmacher Wolfgang Fellner verbal zu nahe trat. Das Gericht sieht das nun als "geeignetes Mittel".
Erneut ein wenig erfreuliches Urteil für Medienmacher Wolfgang Fellner: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen hat seine Klage von Medienmacher Wolfgang Fellner gegen Katia Wagner abgewiesen. Tonbandaufnahmen seien im "berechtigten Interesse der Beklagten an der Dokumentation der Belästigungen durch ihren damaligen 'Vorgesetzten' Wolfgang Fellner", entschied der Richter gestern in Wien. Zudem sei in diesem Fall "das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, Missstände und Verfehlungen einer Person der Zeitgeschichte zu dokumentieren, zu berücksichtigen", heißt es in der Entscheidung. Wagner hat Inhalte der aufgezeichneten Gespräche einem Journalisten des "Standard" zugespielt und sie dem Gericht vorgelegt, als ihr Ex-Chef Wolfgang Fellner diese als unwahr leugnete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Worum ging es?
Interesse Katia Wagners habe überwogen, Vorwürfe der verbalen Belästigung durch eine einflussreiche Person öffentlichen Interesses zu dokumentieren.
Zwar dürfen wir in diesem Sommer die Masken abnehmen, aber der nächste Herbst kommt bestimmt! Gesundheitsminister Johannes Rauch spricht lediglich von einer „ ...
von Krone Multimedia (KMM) wieder. User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. Kann der Überwachungstrend aus China auch zu uns kommen? Die Simulationszahlen versprechen auch nichts Gutes: Es werden bis zu 80.000 Neuinfektionen pro Tag erwartet. Zwar dürfen wir in diesem Sommer die Masken abnehmen, aber der nächste Herbst kommt bestimmt! Nach mehreren Lockdowns, Geschäftsschließungen, Reiseeinschränkungen und Maskenverordnungen ist auch in unserer Gesellschaft nichts mehr so, wie es das einmal war.
Medienmacher Wolfgang Fellner verlor erneut einen Prozess gegen Moderatorin Katia Wagner. Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist durchaus ...
Der Oberste Gerichtshof hat dazu bereits entschieden (6 Ob 236/19b): Tatsächlich galt die Veröffentlichung als „gelindestes Mittel zur Zweckerreichung“. Nämlich „dass sich die Öffentlichkeit selbst ein Bild über die persönliche Integrität des Klägers macht und daraus Schlüsse auf seine Eignung zur Ausübung hoher politischer Ämter zieht.“ Auch hier war die Privatsphäre rechtlich untergeordnet. Ihr Interesse, „Missstände und Verfehlungen einer Person der Zeitgeschichte zu dokumentieren“, leitet sich aus dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung ab, so Richter Ulrich Pesendofer im schriftlichen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (58 Cg 9/22b-28). Ein Urteil, das manche nun zittern lassen könnte ... User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. Laut § 120 des Strafgesetzbuches ist der Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeräten ohne Kenntnis der Betroffenen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagsätzen zu ahnden. Dann begann ein gegenseitiger Prozessreigen - bei dem die Moderatorin Audio-Mitschnitte der Begehrlichkeiten des „Mini-Weinsteins“ (der amerikanische Filmmogul, der die #MeToo-Debatte auslöste, Anm.) Fellner von ihrem Handy vorlegte. eine Person der Zeitgeschichte („public figure“) gesehen.
In der Causa um Vorwürfe sexueller Belästigung der Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner durch „Österreich“-Herausgeber Wolfgang Fellner gibt es ein weiteres Urteil ...
Rami betonte laut Klenk, Fellner habe bereits 300.000 Euro für Verfahrenskosten, Strafen und Gebühren „aufgebrummt“ bekommen. Der „zwischen den Zeilen angebotene Deal ‚Sex für Karriere‘ habe eben nicht geklappt“, fasste Klenk die Causa zusammen. Dennoch sprach Wagners Anwalt Michael Rami von einem „juristischen Meilenstein“. Auch andere Frauen werfen Fellner sexuelle Belästigung vor.