Der Hartz-IV-Bonus aus dem Entlastungspaket 2022 ist seit heute offiziell beschlossene Sache. Wem der Corona-Zuschuss zusteht und wann man ihn erhält. Berlin – Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg setzen der deutschen Wirtschaft gewaltig zu.
Neben dem Hartz-IV-Bonus für Empfänger von Sozialleistungen hält das Entlastungspaket der Bundesregierung noch weitere Zuschüsse und Boni für die deutschen Bürger bereit. Von den 200 Euro Corona-Bonus profitieren alle Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), der Grundsicherung und Sozialhilfe. Aber auch Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen, sollen nicht leer ausgehen. Empfänger von Sozialleistungen erhalten demnach eine sogenannte Einmalzahlung, die zusätzlich zu ihrem Hartz-IV-Regelsatz vom Staat zur Verfügung gestellt wird.
Hartz-4-Empfänger erhalten einen doppelten Energiezuschuss in Höhe von 200 Euro. Wer Aufstocker ist, könnte auch eine weitere Pauschale erhalten.
Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Ausgenommen sind Personen, die als sogenannte „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Offen ist allerdings noch, ob diese Erwerbstätigen dann sowohl die Einmalzahlung von insgesamt 200 Euro als auch die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten. Denn ein wichtiger Bestandteil des Pakets ist die Energiepreispauschale von 300 Euro, die im Sommer mit dem Gehalt ausgezahlt wird. Diese Problematik betrifft nur „Aufstocker“, die Arbeitslosengeld II beziehen. Letztere soll laut Koalitionsbeschluss den eigentlich allen „einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen“ mit dem Gehalt im September ausgezahlt werden. - Höhere Regelsätze:Hartz IV wird zum Bürgergeld – So hoch soll der Betrag sein