Ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann, der mehrtägige Feriencamps für Kinder anbietet und bis vor Kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Kurse für ...
Bereits getilgte Vorstrafen scheinen aber auch in diesen Strafregisterauszügen nicht auf. Neben der speziellen „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ gibt es seit knapp zwei Jahren auch eine erweiterte „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ für berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich. „Wir müssen gemeinsam mit der Justiz schleunigst weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können“, so Plakolm heute.
Ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann, der mehrtägige Ferien-Camps für Kinder anbietet und bis vor kurzem für den Alpenverein (ÖAV) ...
Grundsätzlich werden hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht getilgt und scheinen daher ein Leben lang im Strafregisterauszug auf. Datenschutzerklärungentnommen werden. Datenschutzerklärungentnommen werden.
Ehrenamtliche Vereine und Organisationen bräuchten Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können, sagt die Jugendstaatssekretärin.
Plakolm appellierte an alle Vereine und ehrenamtlichen Organisationen, die vorhandenen Möglichkeiten – etwa die seit 2014 vorgesehene erweiterte Strafregisterbescheinigung – zu nutzen und auszuschöpfen. Nur in Kärnten ist das zwingend vorgeschrieben. „Wir müssen gemeinsam mit der Justiz weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können“, so Plakolm zur APA. Ehrenamtliche Vereine und Organisationen bräuchten Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können, sagt die Jugendstaatssekretärin.
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt über Berufs- und Tätigkeitsverbote in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ...
Bereits getilgte Vorstrafen scheinen aber auch in diesen Strafregisterauszügen nicht auf. Plakolm appellierte in diesem Zusammenhang an alle Vereine und ehrenamtlichen Organisationen, bei der Überprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern die vorhandenen Möglichkeiten - etwa die seit 2014 vorgesehene erweiterte Strafregisterbescheinigung - zu nutzen und auszuschöpfen. Neben der speziellen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt es seit knapp zwei Jahren auch eine erweiterte "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" für berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich. "Wir müssen gemeinsam mit der Justiz schleunigst weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können", meinte Plakolm nun gegenüber der APA. Wer sich an unmündigen Kindern oder Minderjährigen vergangen oder diese gar vergewaltigt habe, "hat in der Jugendarbeit nichts verloren", betonte Plakolm.
Ein wegen Kindesmissbrauch verurteilter Mann bot 2010 mehrtägige Ferien-Camps für Kinder an. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt über Berufs- ...
Grundsätzlich werden hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht getilgt und scheinen daher ein Leben lang im Strafregisterauszug auf. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt nun über Berufs- und Tätigkeitsverbote in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnliche Delikte rechtskräftig abgeurteilte Täter nach. Kinderschutz: Berufsverbote für Missbrauchstäter angedacht
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Gespräch mit der „Krone“ über das neue Entlastungspaket, die Koalition und Neuwahlen. Angelobungs-Quiz ...
Möglicherweise hat es stabilere Regierungen gegeben, wer immer das beurteilten mag, die haben nur weniger zusammengebracht. Wichtig ist die Zusammenarbeit und die funktioniert. Wann wird es in Österreich realistisch so weit sein, wie soll das genau gelingen und was wird es kosten? Schmid-Chats, BMI-Chats, Ermittlungen, Anklagen, die Vorarlberger Wirtschaftsbund-Affäre, dokumentierter Postenschacher, die Leibwächter-Affäre, der verheerende Rechnungshofbericht, der Wirtschaftsprüfer bei der ÖVP und vieles, vieles mehr. Gibt es die Werner-Kogler-Garantie, dass das so umgesetzt wird? Was die Finanzierbarkeit betrifft, ist es auch eine Frage der Perspektive. Die fünf Milliarden, die an die Menschen gehen, plus die eine Milliarde an Wirtschaftssoforthilfen sind 1,2 bis 1,4 Prozent der Wirtschaftsleistung. Das müssen wir stemmen, wir leben in außergewöhnlichen Zeiten. Ich habe es ja nicht alleine in der Hand. Die Zeiten sind turbulent, das wissen wir, aber ich gehe davon aus, dass es genau so kommt und da gibt es viele gute Gründe und Hinweise dafür. Es gibt ja viele Wirtschaftsforscherinnen und Wirtschaftsforscher, die das Paket als historisch bezeichnen. „Krone“: Herr Vizekanzler, was ist eigentlich länger? Die Liste der Milliardenausgaben für diverse Maßnahmen oder die Liste der Skandale ihres Koalitionspartners ÖVP? Werner Kogler: Ich habe auch oft Freude an zugespitzten Formulierungen. Aber ich glaube, dass das Thema Teuerung zu ernst ist für jene, die davon betroffen sind, und das sind ganz viele. Die Gesetze werden vorbereitet und eingebracht. Vom Klimaschutzgesetz über die Impflotterie bis zur Abschöpfung der Übergewinne von Konzernen. Wieso sollten die Österreicher der Regierung dieses Mal glauben? Prof. Christoph Badelt, der Präsident des Fiskalrates und Österreichs höchster Wächter der Staatsfinanzen hat im ORF-Report die langfristigen Maßnahmen gegen die Teuerung als „ziemlich riskant“ eingestuft.
Auch Sexualstraftaten werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt. Womöglich vorbestrafte Job-Bewerber und ehrenamtliche Mitarbeiter sind dadurch schwer ...
Expertinnen wie die Leiterin des Kinderschutzzentrums Möwe, Hedwig Wölfl, oder Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, forderten zuletzt ein österreichweit geltendes Kinderschutzgesetz, in dem geregelt wird, wer mit Kindern unter welchen Voraussetzungen tätig werden darf. In der Praxis bedeutet das, dass minderschwere Sexualdelikte nach einem gewissen Zeitablauf im Strafregisterauszug keinen Niederschlag mehr finden. Generell gilt: bei Verurteilungen zu maximal einem Jahr Haft tritt die Tilgung fünf Jahre ab Vollzug der Freiheitsstrafe ein. Der Haken an der Sache: länger zurückliegende Verurteilungen zu Sexualstraftaten scheinen selbst in dieser erweiterten Strafregisterbescheinigung mitunter nicht auf. Die Verurteilung scheint dann nicht mehr auf, das Urteil wird aus dem Register gelöscht. Wie ÖAV-Vizepräsidentin Nicole Slupetzky bekräftigte, schien dieser Umstand nicht auf, als die ÖAV-Sektion, über die der Mann seine Kurse anbot, sich seine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" beschaffte.
Ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann, der mehrtägige Ferien-Camps für Kinder anbietet und bis vor kurzem für den Alpenverein (ÖAV) ...
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt nun über Berufs- und Tätigkeitsverbote in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnliche Delikte rechtskräftig abgeurteilte Täter nach. Grundsätzlich werden hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht getilgt und scheinen daher ein Leben lang im Strafregisterauszug auf. "Wir müssen gemeinsam mit der Justiz schleunigst weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können", meinte Plakolm Mittwochmittag gegenüber der APA. Wer sich an unmündigen Kindern oder Minderjährigen vergangen oder diese gar vergewaltigt habe, "hat in der Jugendarbeit nichts verloren", betonte Plakolm.