Nur 8,80 Euro pro Quadratmeter: Mit solchen Preisen macht Thaddäus Spegel (65) seine Mieter glücklich. Doch dem Finanzamt sind diese Zahlen ein Dorn im Auge ...
Aber: „Der Bundesfinanzgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass für die ortsübliche Vergleichsmiete, sofern ein Mietspiegel vorhanden ist, der untere Wert anzusetzen ist.“ Ähnlich sieht es der Mieterverein. „Es ist nicht hinnehmbar, dass faire Vermieter auch noch bestraft werden“, sagt Volker Rastätter, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit. Zwar müssen Vermieter ihre Einnahmen versteuern. München - „Das ist ein Unding“, sagt Spegel. Er hat mehr als 100 Wohnungen in München - und verlangt ganz gezielt Preise, die unter dem Mietspiegel liegen. Das Problem: „Verlangt ein Vermieter weniger als die Hälfte der Miete nach dem Mietspiegel, erkennt das Finanzamt seine Werbungskosten, zum Beispiel für Instandhaltung, Reparatur und Abschreibung nur teilweise an“, sagt Stürzer. Dies komme gerade bei privaten Vermietern mit alten langjährigen Mietverhältnissen häufig vor. Denn: Rechtlich geht es hier um die Bewertung eines geldwerten Vorteils für den Mieter, der zusätzlich versteuert werden soll. Die Besonderheit in seinem Fall: Er hat auch Angestellte, die seine Mietshäuser pflegen und gleichzeitig bei ihm Mieter sind.