Um die Steuerzahler zu entlasten, stellt die Regierung die Abschaffung der kalten Progression in Aussicht. Worum es geht und welche Modelle diskutiert ...
Obwohl das Finanzministerium (BMF) die kalte Progression so in Summe voll ersetzen würde, hätte es durch die Mehreinnahmen aus der realen Progression Spielraum für weitere Reformen. Zweitens: Während hohe Einkommen in absoluten Beträgen stark entlastet werden, hilft die Beseitigung der kalten Progression den niedrigsten Einkommen, die ohnehin kaum oder keine Steuern zahlen, wenig. Gewisse Nachteile sieht die Expertenkommission bei allen Modellen. Erstens: Durch eine Abschaffung oder Abfederung der kalten Progression steigen die Einkommen, was wiederum die Nachfrage erhöhen, somit preistreibend wirken und die Inflation noch stärker anheizen kann. Das bietet ähnliche Vor- und Nachteile wie die Abschaffung für alle Tarifstufen. Es würde nur weniger kosten. „So ergibt sich das korrekte Kompensationsvolumen, um das entlastet werden sollte“, sagt Brandner. Heißt: Der Finanzminister würde nur so viel automatisch zurückgeben, wie er im Vorjahr durch die kalte Progression eingenommen hat. Wie etwa in der Schweiz, Schweden oder Belgien werden die Lohn- und Einkommenssteuertarife in diesem Modell automatisch an die Teuerung angepasst. Wie genau in diesem Modell die Mehreinnahmen berechnet werden, bleibt abzuwarten. Die zwei Zehntel mit dem höchsten Einkommen würden 40 Prozent des Entlastungsvolumens erhalten, die unteren beiden Zehntel nur fünf Prozent. Der budgetäre Spielraum des Finanzministers für andere Steuerreformen oder außertourliche Investitionen in Bereiche wie den Klimaschutz würde sinken. Die kalte Progression betrifft nur Personen, deren Einkommen im Jahresvergleich gestiegen ist. Deflation: Das Gegenteil: Es gibt mehr Güter und Waren als Käufer. Die Preise sinken. Das Modell hat den Vorteil, dass sämtliche Steuerzahler, deren Gehalt gestiegen ist, in vollem Umfang für die Inflation entschädigt würden. Die Nachteile: Die Entlastungen wären sozial nicht treffsicher. Die Ausgangslage: Auf Jahreseinkommen bis 11.000 Euro fallen in Österreich überhaupt keine Steuern an.