Lockdown für Ungeimpfte

2022 - 5 - 6

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VfGH: Zweiter "Lockdown für Ungeimpfte" war rechtmäßig (DiePresse.com)

Der Verfassungsgerichtshof sieht im zweiten Lockdown für Ungeimpfte keine Verletzung von Grundrechten oder Gleichheitsgrundsatz.

Der "Lockdown für Ungeimpfte" und die 2G-Regel seien aus epidemiologischer Sicht notwendig gewesen. Schon einmal hatte der VfGH dem Gesetzgeber in Sachen "Lockdown für Ungeimpfte" recht gegeben. Bei der Beschwerde ging es um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21. Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Auch der zweite "Lockdown für Ungeimpfte" hat vor dem Höchstgericht standgehalten. Argumentiert wird, dass die verhängten Maßnahmen angesichts der Infektionszulage zulässig waren.

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Corona-Lockdown für Ungeimpfte war laut VfGH zulässig (VIENNA.AT)

Auch der zweite Lockdown für Ungeimpfte vom Jahr 2022 hat nach einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) standgehalten.

Entsprechend zufrieden ist Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). Das Erkenntnis bestätige einmal mehr, dass das Ressort die Corona-Schutzmaßnahmen auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse und im Einklang mit der Bundesverfassung gesetzt habe. Im März waren die vergangenen November erlassenen 2G-Regeln für zulässig erklärt worden. Daher habe der Gesetzgeber mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten. Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Bei der Beschwerde ging es um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21. Jänner. Argumentiert wurde von der Beschwerdeführerin damit, dass die Hospitalisierungszahlen zurückgegangen seien und die Maßnahmen daher sowohl gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-Maßnahmen-Gesetz verstießen.

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„Lockdown für Ungeimpfte“ hält erneut vor VfGH (ORF.at)

Auch der zweite „Lockdown für Ungeimpfte“ hat vor dem Höchstgericht standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde einer ...

Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Bei der Beschwerde ging es um die 2-G-Regel, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkte, in dem Fall um die Periode 21. Auch der zweite „Lockdown für Ungeimpfte“ hat vor dem Höchstgericht standgehalten.

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2G, zum Zweiten (Wiener Zeitung)

Der Verfassungsgerichtshof bestätigte den Lockdown für Ungeimpfte und die 2G-Regel erneut, obwohl es Zweifel an der Wirksamkeit der Maßnahme gab.

Dass Entscheidungen in einer Pandemie auf lückenhaftem Wissen aufbauen und "typischerweise unter hoher Unsicherheit" getroffen werden, gesteht der VfGH dem Gesetzgeber oder, wie in diesem Fall, dem Verordnungsgeber zu. März die Maskenpflicht in Innenräumen erneut eingeführt wurde. Der Verfassungsgerichtshof hat sich ein zweites Mal mit dem "Lockdown für Ungeimpfte" und der 2G-Regel beschäftigt und beide Maßnahmen als gesetzeskonform bestätigt. Die erste Entscheidung galt den Beschränkungen im Herbst während der Delta-Welle, die nunmehrige dem Zeitraum von 21. Tatsächlich wurde die Lage in den Spitälern auch wieder heikel, allerdings erst zwei Monate später. Der VfGH erkannte zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese seien dennoch nicht verletzt worden. Wie die Antragstellerin auch in ihrer Beschwerde darlegte, waren Mitte Jänner nur mehr 216 Covid-Patienten auf einer Intensivstation, Anfang Dezember lagen dort noch 664.

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Auch zweiter »Lockdown für Ungeimpfte« hält vor VfGH - zackzack.at (ZackZack)

Auch der zweite "Lockdown für Ungeimpfte" hat vor dem Höchstgericht standgehalten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde als inhaltlich nicht ...

https://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/05/lockdownungeimpfte.jpg 500 1000 Benedikt Faast https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Benedikt Faast2022-05-06 11:16:532022-05-06 14:30:41Auch zweiter »Lockdown für Ungeimpfte« hält vor VfGHhttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/05/lockdownungeimpfte.jpg 500 1000 Benedikt Faast https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Benedikt Faast2022-05-06 11:16:532022-05-06 14:30:41Auch zweiter »Lockdown für Ungeimpfte« hält vor VfGH Daher habe der Gesetzgeber mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten. Gerade im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt dominierende Omikron-Variante habe die Behörde damit rechnen müssen, dass es im Gesundheitswesen auf Grund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen zu weiteren Personalausfällen und damit zu einer kritischen Situation kommen würde: “Der Gesundheitsminister ging daher nachvollziehbar davon aus, dass die Aufrechterhaltung der für Personen ohne 2G-Nachweis geltenden Ausgangsregelung auch noch im Zeitraum vom 21. Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Jänner bis 30. Diese allein hatten damals nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Bei der Beschwerde ging es um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21. Auch der zweite “Lockdown für Ungeimpfte” hat vor dem Höchstgericht standgehalten. AFPhttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/05/Putin.jpg 500 1000 Pia Miller-Aichholz https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Pia Miller-Aichholz2022-05-06 10:09:082022-05-06 13:35:14Putin entschuldigte sich bei Israel für Lawrows Hitler-Sager Jänner. Argumentiert wurde von der Beschwerdeführerin damit, dass die Hospitalisierungszahlen zurückgegangen seien und die Maßnahmen daher sowohl gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-Maßnahmen-Gesetz verstießen. AFPhttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/05/Putin.jpg 500 1000 Pia Miller-Aichholz https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Pia Miller-Aichholz2022-05-06 10:09:082022-05-06 13:35:14Putin entschuldigte sich bei Israel für Lawrows Hitler-Sager https://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/05/lockdownungeimpfte.jpg 500 1000 Benedikt Faast https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Benedikt Faast2022-05-06 11:16:532022-05-06 14:30:41Auch zweiter »Lockdown für Ungeimpfte« hält vor VfGHhttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/05/lockdownungeimpfte.jpg 500 1000 Benedikt Faast https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Benedikt Faast2022-05-06 11:16:532022-05-06 14:30:41Auch zweiter »Lockdown für Ungeimpfte« hält vor VfGH

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VfGH urteilt: Lockdown für Ungeimpfte war rechtens (Heute.at)

Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit Lockdown für Ungeimpfte und 2G befasst.VfGH/Maximilian Rosenberger. Bereits im März hat der Verfassungsgerichtshof ...

Auch der Gleichheitsgrundsatz wurde dadurch nicht verletzt. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit von 2G wollte der VfGH auch nicht gelten lassen. Jänner 2022 Beschränkungen für Personen verlängert wurden, die weder gegen COVID-19 geimpft noch davon genesen waren und die damit über keinen 2G-Nachweis verfügten. Der VfGH hat die Beschwerde als inhaltlich nicht begründet abgewiesen bzw. Die vorgebrachten Bedenken trafen somit nicht zu. Bereits im März hat der Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass der erste Lockdown für Ungeimpfte im November verfassungskonform war. Die Antragstellerin hatte unter anderem versucht, das Höchstgericht zu überzeugen, dass die Ausgangsregelung aus epidemiologischen Gründen nicht mehr erforderlich gewesen sei.

Lockdown Jänner 2022 - Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (Der Österreichische Verfassungsgerichtshof)

Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag einer Oberösterreicherin, die sich gegen den – zweiten – Lockdown für Ungeimpfte wandte, als inhaltlich nicht ...

Die von der Antragstellerin als gelindere Mittel genannten Maßnahmen wie Abstandsregeln und eine FFP2-Maskenpflicht waren Ende Jänner 2022 allerdings bereits als zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Diese allein hatten jedoch nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Im Verordnungsakt ist dokumentiert, dass es auch noch Ende Jänner 2022 einen deutlichen Unterschied bei der Zahl an Neuinfektionen je nach Impfstatus gab und dass wesentlich mehr ungeimpfte COVID-19-Patienten in den Spitälern behandelt werden mussten. Die Zahl an COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen war Ende Jänner 2022 zwar rückläufig; die Behörde hat aber zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Jänner 2022 Beschränkungen für Personen verlängert wurden, die weder gegen COVID-19 geimpft noch davon genesen waren und die damit über keinen 2G-Nachweis verfügten. (Über den ersten Lockdown für Ungeimpfte, der Inhalt der 5. Dezember 2021 zurückgegangen waren, die Ausgangsregelung daher aus epidemiologischen Gründen nicht erforderlich sei und damit sowohl gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz als auch gegen Grundrechte verstoße. Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag einer Oberösterreicherin, die sich gegen den – zweiten – Lockdown für Ungeimpfte wandte, als inhaltlich nicht begründet abgewiesen bzw.

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VfGH akzeptiert „Lockdown für Ungeimpfte“ (Neues Volksblatt)

Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Die Zahl an Corona-Patienten auf den Intensivstationen sei Ende ...

Der „Lockdown für Ungeimpfte“ und die 2G-Regel seien aus epidemiologischer Sicht notwendig gewesen. Daher habe der Gesundheitsminister mit der Verlängerung der 2G-Regel auch nicht den vom Covid-Maßnahmengesetz vorgegebenen Rahmen überschritten. Datenschutzerklärungentnommen werden. Der VfGH sieht zwar einen intensiven Eingriff in die Grundrechte, diese aber nicht verletzt. Datenschutzerklärungentnommen werden. Bei der Beschwerde ging es um die 2G-Regeln, die Ungeimpfte mehr oder weniger auf die Erledigung lebensnotwendiger Wege und die Arbeit einschränkten, in dem Fall um die Periode 21.

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Höchstgericht erklärt zweiten Lockdown für Ungeimpfte für zulässig (derStandard.at)

Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde einer Oberösterreicherin ab. Grundrechte seien durch die Maßnahmen im Jänner nicht verletzt worden.

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Lockdown für Ungeimpfte: VfGH-Präsident: Corona-Verordnungen ... (Kleine Zeitung)

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs erklärt im Ö1-Interview Entscheidungen des VfGH. Einen politischen Verfassungsgerichtshof sieht er nicht - die ...

Bei der Verordnungen zu Distance-Learning und Masken und Schulen sei später hingegen die Entscheidung des Ministeriums sehr detailliert begründet worden. Es sei sichtbar, dass die Verordnungen des Gesundheitsministeriums im Laufe der Pandemie besser geworden seien, sagte hingegen der VfGH-Präsident. 2020 habe man "zunächst Verordnungen gehabt, die waren sehr, sehr dürr in der Aufbearbeitung." Als Beispiel brachte Grabenwarter Verbote für Kinderspielplätze in Graz: "Da war außer ein paar Zeilen E-Mail nichts da." Auch Brandstetter selbst hatte seine eigene Bestellung rückwirkend als Fehler bezeichnet. Außerdem würde sich das Gremium selbst kontrollieren. Man müsse aber zurückweisen, dass politische Bestellungen auch zu einem eingefärbten VfGH führen würde. Das 14-köpfige Gremium sei von allen möglichen Parteien bestellt worden. Seine eigene Bestellung zum Präsidenten des VfGH verteidigt der Verfassungsrichter: Im Sideletter der türkis-grünen Regierung erwähnt zu werden, "wünscht man sich nicht". Was sich die Parteien zu seiner Person ausgemacht hätten, war "nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens, das noch Bundeskanzlerin Bierlein gemacht hat". Es sei aber "eine Normalität in einer repräsentativen Demokratie, dass politische Parteien Vorschlagsrechte ausüben, wenn sie in der Regierung sind". Das Gesamtbild sei aber "kein glückliches".

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VfGH-Präsident sieht Verordnungen "erheblich verbessert" (Wiener Zeitung)

Präsident Christoph Grabenwarter tritt Kritik an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes über Corona-Schutzmaßnahmen entgegen. Aufgabe des VfGH sei es ...

Dies sei zu Anfang der Pandemie nicht der Fall gewesen, da seien die Verordnungen - etwa die aufgehobene zur Sperre von Grazer Spielplätzen im April 2020 - nur "sehr dürr" aufbereitet gewesen. Kritik am nahtlosen Übergang zwischen Ministeramt und dem Posten eines Verfassungsrichters kam angesichts des Rückzugs von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter - nach Auftauchen heikler Chats - als Verfassungsrichter im Juni 2021 auf. Dies hat die Maßnahmengegner, wie man in den Sozialen Medien sehen konnte, empört, FPÖ-Chef Herbert Kickl warnte vor einem Vertrauensverlust für den VfGH.

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