Um die für Freitagabend angesetzte, szenische Darstellung der Alpenquerung des Feldherren Hannibal, die seit dem Jahr 2001 auf rund 3.000 Metern Seehöhe auf ...
Es handle sich um eine "Show, die mit nichts vergleichbar ist, die vermutlich größte zeitgenössische Performance der Welt", priesen Tourismusverband und Bergbahnen Sölden die Veranstaltung. Die Veranstaltung mit dem Krieg in der Ukraine in Verbindung zu bringen, sei für ihn "weit hergeholt". Von internationalen Medien gebe es gutes Feedback. Man wollte daran festhalten. Der Bescheid wird nicht rechtskräftig - jedenfalls solange nicht kumulativ alle Bescheide rechtskräftig vorliegen", stellte Tschon gegenüber der APA weiters klar. Sofern nicht der Antragsteller das alles zu verantworten habe, "müssen sich die Verantwortlichen schon die Frage stellen, wie gehen wir jetzt mit dieser sehr heißen Kartoffel um", erklärte der Landesumweltanwalt gegenüber dem ORF. Gegenüber "TT" und ORF Tirol machte er klar, dass er Politik und Behörde in der Verantwortung sah. Der Landesumweltanwalt sah nicht sich mit einer Beschwerde am Zug, sondern Politik und Behörde müssten entscheiden.
Zieht Hannibal über den Gletscher oder nicht? Der Umweltanwalt ist am Zug, sieht sich jedoch nicht in der grundsätzlichen Verantwortung, diese Entscheidung ...
Dass es jetzt an der Einspruchsfrist scheitern könnte sei bitter. Das ist sicher nicht optimal gelaufen." Mai, das heißt, dass dieser eigentlich erst 12 Tage nach dem Event Rechtsgültigkeit erlangt.
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Die „Hannibal“-Inszenierung auf dem Rettenbachferner in Sölden soll wie geplant am Freitag über die Pisten gehen, so die Veranstalter am Mittwoch gegenüber ...
Das Beispiel „Hannibal“ würde nun deutlich zeigen, dass diese Grundsatzpapiere in der Praxis nicht umgesetzt werden. Es gehe nicht nur um die naturschutzrechtliche Bewilligung. Generell sieht Tschon die Veranstaltung seit Beginn vor 21 Jahren kritisch, das zeige schon die reine Anzahl der Bewilligungen, die für das Event auf 3.000 Meter Höhe benötigt werden. Und hier fehlt es weit“, meinte Tschon. Das zeige, so Tschon, dass das ganze Verfahren rund um das Event nicht ordentlich abgewickelt wurde, kritisierte der Landesumweltanwalt auch die Politik und Behörden – mehr dazu in Weiter Tauziehen um „Hannibal“. So hätte etwa der Hubschrauber des Bundesheeres den Feldherren Hannibal am Freitag über den Rettenbachferner fliegen sollen. Ob er sie einreichen wird, wollte er am Mittwoch nicht sagen.
Gegenüber „TT“ und ORF Tirol sagte er, er nehme Politik und Behörden in die Pflicht. Und es gibt viel Kritik, etwa dass die Einspruchsfrist nur zwei Wochen nach ...
Unklar ist vorerst, ob die Umweltstaatsanwaltschaft des Landes einschreiten und vor der Veranstaltung Anzeige erstatten könnte. Eine „rechtswirksame Zustimmung“ gibt es laut Tiroler LHStv nicht, wenn er gegen die Entscheidung Beschwerde einlegt. Pistenraupen, Flugzeuge, Tänzer, Helikopter und Extremsportler sollen die Alpenüberquerung „nachspielen“. Jedenfalls war die Werbetrommel gehörig geschlagen: Schneekatzen würden sich in Elefanten verwandeln, Hunderte von Skifahrern und Gleitschirmfliegern würden den Horizont erhellen und mit spektakulärem Licht zu wahrer Immersion verschmelzen. „Die Verantwortlichen müssen sich fragen, wie wir mit dieser ganz heißen Kartoffel umgehen“, sagte die Umweltstaatsanwaltschaft dem ORF, es sei denn, der Antragsteller sei für all das verantwortlich. Es geht nicht nur darum, eine Genehmigung für den Naturschutz zu bekommen. Wir haben es derzeit mit einer rechtsverbindlichen Entscheidung zu tun, die es noch werden muss. April einen positiven naturschutzrechtlichen Bescheid, der eine vierwöchige Einspruchsfrist einräumte. Die Entscheidung betraf die Verwendung von Kraftfahrzeugen wie Pistenraupen, Motocross-Maschinen und Skidoos. Infolgedessen läuft es bis zum Ende des „Hannibal-Gletscherdramas“ an diesem Freitag. „Wenn innerhalb dieser Frist keine Berufung eingelegt wird, ist die Entscheidung endgültig“, hieß es.
Der für Freitag geplante „Hannibal“-Inszenierung am Rettenbachferner in Sölden steht offenbar nichts mehr im Weg. Die Bezirkshauptmannschaft Imst hat in ...
Er sah Politik und Behörde in der Verantwortung. Tschon bemängelte vor allem, dass die Einspruchsfrist erst zwei Wochen nach der Veranstaltung endet. Bereits am Mittwoch hatte Landesumweltanwalt Walter Tschon, der die Veranstaltung aus Naturschutzgründen ablehnt, heftige Kritik an Politik und Behörden geübt. Dieser Bescheid befinde sich noch bis zum Ende des Donnerstags „im Parteiengehör“. Beschwerden können in diesem Verfahren die Standortgemeinde sowie der Antragsteller selbst einbringen. Landesumweltanwalt Walter Tschon sagte Donnerstagnachmittag in einer ersten Reaktion gegenüber dem ORF Tirol, das dies ein weiteres kurioses Kapitel in diesem Behördenverfahren sei: Für ihn zeige die Behörde damit, dass sie sich nicht imstande sehe, die Veranstaltung einzustellen. Mai – ein Umstand, der zuletzt scharfe Kritik, unter anderem des Landesumweltanwaltes, hervorgerufen hatte – mehr dazu in „Hannibal“: Veranstalter hält an Event fest. Die Beschwerdefrist läuft in der Causa bis zum 5.
Laut der Bezirkshauptmannschaft Imst haben etwaige Beschwerden keine aufschiebende Wirkung. Damit dürfte die Veranstaltung am Freitag wie geplant ...