Josef F. wird bedingt aus dem Maßnahmevollzug entlassen. Damit könnte er seine vorzeitige Entlassung -erstmals nach 15 Jahren im Jahre 2023 - beantragen.
Das OLG habe die Begründung als "zu wenig umfangreich empfunden" und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine "breitere Auseinandersetzung" mit der Entwicklung von Josef F. angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Josef F. - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Bereits Ende September 2021 war in Krems ein Beschluss auf Entlassung von Josef F. aus der Maßnahme und Verlegung in den "Normalvollzug", wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen sollte, gefällt worden.
Josef Fritzl, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht und eingesperrt hat, wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems aus dem ...
https://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/04/Waldhäsul_Petrovic.jpg 500 1000 Markus Steurer https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Markus Steurer2022-04-19 16:13:082022-04-20 14:12:18Ex-Grüne Petrovic mit FPÖ-Waldhäusl gegen Lebendtiertransportehttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/04/Waldhäsul_Petrovic.jpg 500 1000 Markus Steurer https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Markus Steurer2022-04-19 16:13:082022-04-20 14:12:18Ex-Grüne Petrovic mit FPÖ-Waldhäusl gegen Lebendtiertransporte Bereits im Vorjahr wurde seitens des Justizministeriums festgehalten, dass der Betroffene auch in Haft bleibe, wenn der Beschluss rechtskräftig werden sollte. Das OLG habe die Begründung als “zu wenig umfangreich empfunden” und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine “breitere Auseinandersetzung” mit der Entwicklung von Josef F. angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. https://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/02/nehammer.jpg 500 1000 Stefanie Marek https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Stefanie Marek2022-04-19 16:36:002022-04-20 13:13:02WKStA könnte »Cobra Libre«-Verfahren übernehmenhttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/02/nehammer.jpg 500 1000 Stefanie Marek https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Stefanie Marek2022-04-19 16:36:002022-04-20 13:13:02WKStA könnte »Cobra Libre«-Verfahren übernehmen https://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/04/Waldhäsul_Petrovic.jpg 500 1000 Markus Steurer https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Markus Steurer2022-04-19 16:13:082022-04-20 14:12:18Ex-Grüne Petrovic mit FPÖ-Waldhäusl gegen Lebendtiertransportehttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/04/Waldhäsul_Petrovic.jpg 500 1000 Markus Steurer https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Markus Steurer2022-04-19 16:13:082022-04-20 14:12:18Ex-Grüne Petrovic mit FPÖ-Waldhäusl gegen Lebendtiertransporte Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt. Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. https://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/02/nehammer.jpg 500 1000 Stefanie Marek https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Stefanie Marek2022-04-19 16:36:002022-04-20 13:13:02WKStA könnte »Cobra Libre«-Verfahren übernehmenhttps://zackzack.at/wp-content/uploads/2022/02/nehammer.jpg 500 1000 Stefanie Marek https://zackzack.at/wp-content/uploads/2021/06/Logo-Header-01.png Stefanie Marek2022-04-19 16:36:002022-04-20 13:13:02WKStA könnte »Cobra Libre«-Verfahren übernehmen Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster am Mittwoch der APA mitteilte.
Der 87-Jährige soll aus der Anstalt für geistig Abnorme in den „Normalvollzug“ verlegt werden. Er könnte 2023 einen Antrag auf vorzeitige Entlassung ...
Das OLG habe die Begründung als „zu wenig umfangreich empfunden“ und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine „breitere Auseinandersetzung“ mit der Entwicklung von Josef Fritzl angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Aktuell befindet sich Josef Fritzl weiter im Maßnahmenvollzug. Und das bleibt auch einige Zeit so.
Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer ...
Das OLG habe die Begründung als "zu wenig umfangreich empfunden" und angeordnet, dass der ursprüngliche Strafakt nochmals beigeschafft werden soll, damit eine "breitere Auseinandersetzung" mit der Entwicklung von Josef F. angestellt werden könne, sagte ein Sprecher des OLG damals zur APA. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Bereits Ende September 2021 war in Krems ein Beschluss auf Entlassung von Josef F. aus der Maßnahme und Verlegung in den "Normalvollzug", wo er weiter seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen sollte, gefällt worden.
Rund um den Inzestfall Amstetten in Niederösterreich ist am Mittwoch bekannt geworden, dass Josef Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen ...
Das Vollzugsgericht - in diesem Fall das Landesgericht Krems - überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. Die damalige Entscheidung beruhte auf der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens, wonach von dem nunmehr 87-Jährigen inzwischen keine Gefahr mehr ausgehe. Vom Landesgericht Krems wurde daraufhin das erwähnte Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt. Fritzl - er hat inzwischen seinen Namen geändert - wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der...
Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Maßnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden. Im Fall von Josef Fritzl wäre dies laut APA 2023 der Fall. Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann.