Die Corona-Verordnung wurde noch einmal geändert und liegt jetzt vor. Geändert werden auch die Quarantäne-Regeln.
In der Gastronomie etwa bleibt man bei 2-G, in sonstigen Bereichen herrscht Maskenpflicht. Das Mindeste wäre eine rasche Entscheidung zur Maskenpflicht in Innenräumen", sagt die nö. Landesrätin. In Wien gelten bereits seit 5. Das wiederum ist aber juristisch schwer zu argumentieren - die Corona-Verordnung sei schließlich kein "Wunschkonzert", heißt es aus Verhandlerkreisen. "Es ergibt ja wohl keinen Sinn, dass die Menschen untertags beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen, und in der Nacht tanzen sie dann in der Disco ohne Maske, weil dort 3-G reicht." Ähnlich soll die Wirtschaftskammer argumentiert haben - auch dort tendiert man im Zweifelsfall eher zur Maske. Schlicht deshalb, weil 3-G schwierig zu kontrollieren ist. Die Vorgehensweise des Bundes stößt den Ländern sauer auf. Das Gesundheitsministerium wollte am Mittwoch keine Garantie mehr abgeben, wann die Verordnung fertig ist. Koalitionsintern war man sich offenbar aber noch nicht über den Inhalt einig, deshalb wurde parallel weiterverhandelt - eigentlich im Geheimen. Die Belastung der Spitäler wird nach den heute neu veröffentlichten Prognosen in den nächsten Tagen weiter steigen. Die eine oder die andere Option sollte dann aber für alle Kunden im jeweiligen Betrieb gelten. Das sind die wichtigsten Punkte: