Corona-Verordnung

2022 - 3 - 23

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Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht indoor und 3-G in der ... (kurier.at)

Die Corona-Verordnung wurde noch einmal geändert und liegt jetzt vor. Geändert werden auch die Quarantäne-Regeln.

In der Gastronomie etwa bleibt man bei 2-G, in sonstigen Bereichen herrscht Maskenpflicht. Das Mindeste wäre eine rasche Entscheidung zur Maskenpflicht in Innenräumen", sagt die nö. Landesrätin. In Wien gelten bereits seit 5. Das wiederum ist aber juristisch schwer zu argumentieren - die Corona-Verordnung sei schließlich kein "Wunschkonzert", heißt es aus Verhandlerkreisen. "Es ergibt ja wohl keinen Sinn, dass die Menschen untertags beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen, und in der Nacht tanzen sie dann in der Disco ohne Maske, weil dort 3-G reicht." Ähnlich soll die Wirtschaftskammer argumentiert haben - auch dort tendiert man im Zweifelsfall eher zur Maske. Schlicht deshalb, weil 3-G schwierig zu kontrollieren ist. Die Vorgehensweise des Bundes stößt den Ländern sauer auf. Das Gesundheitsministerium wollte am Mittwoch keine Garantie mehr abgeben, wann die Verordnung fertig ist. Koalitionsintern war man sich offenbar aber noch nicht über den Inhalt einig, deshalb wurde parallel weiterverhandelt - eigentlich im Geheimen. Die Belastung der Spitäler wird nach den heute neu veröffentlichten Prognosen in den nächsten Tagen weiter steigen. Die eine oder die andere Option sollte dann aber für alle Kunden im jeweiligen Betrieb gelten. Das sind die wichtigsten Punkte:

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Neue Covid-Verordnung als Farce (DiePresse.com)

Die Verkürzung der Isolation soll offensichtlich deren endgültiges Ende einleiten. Dass Infektionen auch nach fünf Tagen möglich sind, wird in Kauf genommen ...

Österreich hat sich für den Weg der unkontrollierten Durchseuchung entschieden, die Omikron-Variante BA.2 zirkuliert praktisch ungebremst – unter Geimpften und Genesenen ebenso wie unter Ungeimpften. Offenbar geht es bei dieser Ausnahme darum, Feste wie etwa Hochzeiten unter einigermaßen machbaren Bedingungen zu ermöglichen und zu verhindern, dass die Nachtgastronomie erneut schließen muss. Nun wird die 3-G-Regel in diesen Bereichen weder einen allzu dämpfenden noch einen verstärkenden Effekt auf die Ausbreitung des Virus haben. Dass Infektionen auch nach fünf Tagen möglich sind, wird in Kauf genommen – aber nicht kommuniziert.

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