3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Sperrstunde: Seit Samstag gelten viele Corona-Bestimmungen nicht mehr. Über andere wird noch diskutiert.
Ganz Österreich fieberte diesem Samstag entgegen: Am 5. März fallen fast alle Corona-Maßnahmen. An der Impfpflicht hält die österreichische Regierung jedoch ...
Für die Nachtgastronomie stellte er sogar die Notwendigkeit eines zusätzlichen PCR-Tests in den Raum. Und beim Einkauf wird es in der Bundeshauptstadt auch nach dem 5. März hinaus gelten, es gab bislang keine Ankündigung, dass auch die Einreise-Regeln fallen. Man habe aber auch gesetzlich eine Kommission vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen die epidemiologische Situation beurteile und eine verfassungsrechtliche Einschätzung abgebe. Derzeit gilt in Österreich die 3G-Regel für Gastronomie und Co. Ebenso für die Einreise nach Österreich. Dabei sind neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests auch Antigentests zulässig, deren Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. In Wien, wo in den vergangenen Monaten stets ein strengerer Weg als im Bund gegangen wurde, bleibt man vorerst beim strikteren Kurs: Neben 2G in der Gastronomie wird es dann auch nach der Öffnung der Nachtgastronomie ab 5. Das sind die neuen Regeln ab dem "Freedom Day" in Österreich: Die G-Regeln werden aufgehoben.
Die FFP2-Maske bleibt allerdings in ganz Österreich in einigen Bereichen erhalten, überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht. Das ...
In den Spitälern wurden mehr als 2.500 Patienten mit Corona betreut. Keine Einschränkungen sind hingegen etwa in Tourismus und Gastronomie vorgesehen. Die FFP2-Maske bleibt allerdings in ganz Österreich in einigen Bereichen erhalten, überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht.
Vieles ist wieder möglich, auch wenn man weder geimpft, genesen noch getestet ist. Wien geht Sonderweg.
Die FFP2-Maske bleibt allerdings im ganzen Land in einigen Bereichen erhalten, überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht. Fast alles ist wieder möglich, auch wenn man weder geimpft, genesen noch getestet ist. Einzig in Wien ist man vorsichtiger, obwohl die Bundeshauptstadt noch die besten Werte in der aktuell weiter tobenden Infektionswelle hat.
Die Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung sieht in einigen Bereiche eine vorsichtigere Öffnung vor. Betroffen sind hier etwa die Gastronomie bzw. der ...
Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist, also etwa in Lokalen, gilt für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren die 3G-Regel. In dieser Altersgruppe ist dafür auch ein von einer befugten Stelle abgenommener Antigen-Schnelltest erlaubt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch für das Personal gilt 2,5G und Maskenpflicht - samt permanentem PCR-Screening. Das gilt auch bei den körpernahen Dienstleistungen: Die Kundschaft braucht eine FFP2-Maske, das Personal nicht. Im lebensnotwendigen Handel gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht - auch für Personal mit direktem Kundenkontakt. Im restlichen Handel gilt für Kundinnen und Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könne auf diese Schutzmaßnahme dort hingegen verzichten. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt jedoch sowohl für Personal als auch für Gäste. 2G ist aber auch dort nötig. Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen - abgesehen von den Gastro-Bereichen in den Betrieben.
Wien. Auch Wien hat nun die ab morgen, Samstag, geltenden Pandemieregeln offiziell verlautbart. Die Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung sieht in ...
Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist, also etwa in Lokalen, gilt für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren die 3G-Regel. In dieser Altersgruppe ist dafür auch ein von einer befugten Stelle abgenommener Antigen-Schnelltest erlaubt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch für das Personal gilt 2,5G und Maskenpflicht - samt permanentem PCR-Screening. Das gilt auch bei den körpernahen Dienstleistungen: Die Kundschaft braucht eine FFP2-Maske, das Personal nicht. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt jedoch sowohl für Personal als auch für Gäste. Im lebensnotwendigen Handel gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht - auch für Personal mit direktem Kundenkontakt. Im restlichen Handel gilt für Kundinnen und Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könne auf diese Schutzmaßnahme dort hingegen verzichten. 2G ist aber auch dort nötig. Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen - abgesehen von den Gastro-Bereichen in den Betrieben.
Besucher-Beschränkungen gibt es ebenso wenig wie eine Sperrstunde. Damit kann auch die Nacht-Gastronomie wieder aufsperren. Einzig in Wien ist man vorsichtiger, ...
Einzig in Wien ist man vorsichtiger, obwohl die Bundeshauptstadt noch die besten Werte in der aktuell weiter tobenden Infektionswelle hat. Die FFP2-Maske bleibt allerdings im ganzen Land in einigen Bereichen erhalten, überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht. Keine Einschränkungen sind hingegen etwa in Tourismus und Gastronomie vorgesehen.