Corona-Regeln

2022 - 3 - 4

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Viele Corona-Regeln sind gefallen – doch einige Fragen bleiben offen (derStandard.at)

3G-Regel, FFP2-Maskenpflicht, Sperrstunde: Seit Samstag gelten viele Corona-Bestimmungen nicht mehr. Über andere wird noch diskutiert.

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Gelockerte Corona-Regeln in Kraft (Wiener Zeitung)

Vieles ist wieder möglich, auch wenn man weder geimpft, genesen noch getestet ist. Wien geht Sonderweg.

Die FFP2-Maske bleibt allerdings im ganzen Land in einigen Bereichen erhalten, überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht. Fast alles ist wieder möglich, auch wenn man weder geimpft, genesen noch getestet ist. Einzig in Wien ist man vorsichtiger, obwohl die Bundeshauptstadt noch die besten Werte in der aktuell weiter tobenden Infektionswelle hat.

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Corona-Verordnung für Wien liegt vor: Die Regeln ab 5. März 2022 (VIENNA.AT)

Die Wiener Covid-19-Basismaßnahmenbegleitverordnung sieht in einigen Bereiche eine vorsichtigere Öffnung vor. Betroffen sind hier etwa die Gastronomie bzw. der ...

Dort, wo eine G-Regel für den Zutritt Voraussetzung ist, also etwa in Lokalen, gilt für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren die 3G-Regel. In dieser Altersgruppe ist dafür auch ein von einer befugten Stelle abgenommener Antigen-Schnelltest erlaubt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch für das Personal gilt 2,5G und Maskenpflicht - samt permanentem PCR-Screening. Das gilt auch bei den körpernahen Dienstleistungen: Die Kundschaft braucht eine FFP2-Maske, das Personal nicht. Im lebensnotwendigen Handel gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht - auch für Personal mit direktem Kundenkontakt. Im restlichen Handel gilt für Kundinnen und Kunden weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könne auf diese Schutzmaßnahme dort hingegen verzichten. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt jedoch sowohl für Personal als auch für Gäste. 2G ist aber auch dort nötig. Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen - abgesehen von den Gastro-Bereichen in den Betrieben.

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Weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Hamburg in Kraft (NDR.de)

Hamburg setzt wie angekündigt die bundesweiten Beschlüsse um: Ab sofort sind die Corona-Regeln weiter gelockert. In geschlossenen Räumen von ...

Dort muss weiterhin die Maske getragen werden - so lange man nicht an seinem Platz ist. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls. Wenn man am Eingang die 2G-plus-Regeln erfüllt, kann man den ganzen Abend dort ohne Maske verbringen.

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Fast alle Corona-Regeln fallen: Was nun gilt (PULS 24)

Besucher-Beschränkungen gibt es ebenso wenig wie eine Sperrstunde. Damit kann auch die Nacht-Gastronomie wieder aufsperren. Einzig in Wien ist man vorsichtiger, ...

Keine Einschränkungen sind hingegen etwa in Tourismus und Gastronomie vorgesehen. In den Spitälern wurden mehr als 2.500 Patienten mit Corona betreut. Die FFP2-Maske bleibt allerdings im ganzen Land in einigen Bereichen erhalten, überall dort, wo man es sich quasi nicht aussuchen kann, ob man hingeht.

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Das sind die Corona-Regeln im März - Wiener Bezirksblatt (Wiener Bezirksblatt)

Neben der Sperrstunde und der 3G-Pflicht in Gastro und am Arbeitsplatz, fällt auch die Maskenpflicht. Die FFP2-Maske ist bundesweit nur noch in „Betriebsstätten ...

Für das Personal in bettenführenden Krankenanstalten gilt künftig 2,5G. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein vollständig ausgefüllter Ninja-Pass gilt NICHT automatisch bis zum Ende der jeweiligen Kalenderwoche, sondern nur jeder PCR-Einzeltest für jeweils 48 Stunden. Für den Besuch eines Gastronomiebetriebs gilt weiterhin die 2G-Regel. 2G bedeutet, dass entweder ein aufrechtes Genesungs- oder ein aufrechtes Impfzertifikat vorgewiesen werden muss. Im lebensnotwendigen Handel gilt für KundInnen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für Personal dort, wo es zu einem direkten Kundenkontakt kommt. Die quantitative Beschränkung der Patienen-Besuche entfällt. Über die gesamte Dauer des Besuches ist eine FFP2-Maske zu tragen. Über die gesamte Dauer des Dienstes ist eine FFP2-Maske zu tragen. Die bisher bekannten Gültigkeiten für COVID-Tests bleiben in Wien aufrecht. Von daher setzen wir den Wiener Weg – den konsequenten Weg zum Schutz der Gesundheit der Wienerinnen und Wiener – fort und heben im Gegensatz zum Bund nicht alle Massnahmen auf,“ erklärte der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig. Die neue Verordnung ist in Wien voraussichtlich bis 31. Die aktuelle Sperrstundenregelung entfällt. Somit kann die Nachtgastronomie ihren Betrieb wieder aufnehmen. Für Besucher in bettenführenden Krankenanstalten gilt in Wien künftig 2,5G. 2,5G bedeutet entweder ein aufrechtes Genesungszertifikat, ein aufrechtes Impfzertifikat oder einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Corona-Regeln des Bundes für die Sportausübung werden outdoor übernommen. Für die Indoor-Sportausübung gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel. 2G bedeutet, dass entweder ein aufrechtes Genesungs- oder ein aufrechtes Impfzertifikat vorgewiesen werden muss. Die Stadt Wien setzt weiterhin auf einen behutsameren Weg im Umgang mit dem Virus. „Das derzeitige Infektionsgeschehen pendelt sich auf einem hohen Niveau ein.

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Weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft (Nachrichten München)

Für die Gastronomie einschließlich der Schankwirtschaften und für das Beherbergungswesen gilt jetzt 3G als Zugangsvoraussetzung. Bei freiwilligem 2G-Plus sind ...

- Bei Freizeiteinrichtungen, Sport- und anderen Veranstaltungen sowie im Kulturbereich gilt für die Zulassung von Besucher*innen in geschlossenen Räumen und Stadien nun einheitlich eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent. Maximal sind 25.000 Zuschauer*innen zugelassen. - Von der Testpflicht im Rahmen von 2G-Plus befreit sind jetzt auch frisch Geimpfte (2. Impfung liegt mindestens 14 Tage und höchsten 90 Tage zurück) und frisch Genesene (Abnahme des positiven Tests liegt mindestens 28 Tage und höchsten 90 Tage zurück). Die bisherigen Ausnahmen für dreifach Geimpfte, Personen, die zweifach geimpft sind und danach von einer Infektion genesen sind, Schüler*innen sowie Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder bestehen weiter. - Für die Gastronomie einschließlich der Schankwirtschaften und für das Beherbergungswesen gilt jetzt 3G als Zugangsvoraussetzung. Bei freiwilligem 2G-Plus sind in der Gastronomie auch Tanzveranstaltungen und laute Musik erlaubt und die Maskenpflicht für Besucher*innen entfällt.

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